Diskussion:Vergewaltigung einer 21-jährigen in Bad Kreuznach vom 13. Dezember 2014
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Im Artikel steht: Inzwischen wurde die beiden Täter verurteilt. - ist es auch bekannt, wie lange die im Zuchthaus bleiben müssen? Etwa 2 Monate, wegen mildender Umstände wie eine andere Kultur? Gruss, --René Walter (Diskussion) 12:09, 23. Jan. 2016 (CET)
- 7,5 Jahre - in Summe also 15 Jahre. Nix da mit dem falschen Vorurteil Kulturbonus. --Anthoney (Diskussion) 17:48, 25. Jan. 2016 (CET)
- Ein ganz normales Urteil. Die Richter konnten ja mit dem Urteil kaum unter 5 Jahren bleiben, weil:
chatib al-almani (Diskussion) 18:00, 25. Jan. 2016 (CET)
- In Summe 15 Jahre . Was soll das denn heissen? Seit wann zählt man das zusammen. Mann Mann Mann....--Johnny (Diskussion) 18:11, 25. Jan. 2016 (CET)
- Die neue Rechte behauptet, dass solche Täter mit einem "Du du du" und einer kleinen Ermahung durchkommen. Legendenbildung. --Anthoney (Diskussion) 22:32, 25. Jan. 2016 (CET)
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