Diskriminierungsverbot

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Das Diskriminierungsverbot, auch Benachteiligungsverbot, untersagt, Menschen wegen bestimmter Merkmale oder Tatsachen ungleich zu behandeln, wenn dies zu einer Diskriminierung, also einer Benachteiligung oder Herabwürdigung einzelner führt, ohne dass es dafür eine sachliche Rechtfertigung gibt. Das Verbot gilt in demokratischen Staaten grundsätzlich für jedes Staatshandeln. Im Kern wird dieses Gebot aus Artikel 3 des deutschen Grundgesetzes abgeleitet. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist jede Diskriminierung von Unionsbürgern eines anderen Staates auf Grund der Staatsangehörigkeit verboten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Deutschland wurde 2006 als Umsetzung europarechtlicher Vorgaben eingeführt.

1 Lebenswirklichkeit versus Diskriminierungsverbot

Das AGG und ähnliche Gesetze gehen vollkommen an der Lebenswirklichkeit vorbei, da wohl fast jeder Mensch irgendwann mal oder sogar öfters aufgrund bestimmter Merkmale oder Tatsachen benachteiligt wurde. Du bekommst den Mietvertrag nicht, weil dem Vermieter dein Gesicht nicht gefällt, erhältst den ausgeschriebenen Job nicht, weil dem Arbeitgeber deine Sprechweise unangenehm ist. Würde jeder wegen solchen Diskriminierungen vor Gericht gehen, müssten jeden Tag tausende von Prozessen wegen Verletzung des Diskriminierungsverbots stattfinden. Ein Artikel der schweizerischen Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) schildert die verschiedenen Verrenkungen, mit denen eine Diskriminierung aufrechterhalten wird, solange sie statt Frauen Männer betrifft. So wird folgendes Beispiel genannt: „Laut Bundesgericht ist die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer keine Diskriminierung.“[1] In einigen Staaten ist es zum Beispiel üblich Bewerbungsunterlagen ohne Foto einzureichen, weil dieses zu einer Diskriminierung der Person führen könnte. Das wäre aber für Models und Werbe-Agenturen lebensfremd. Laut dem AGG gibt es aber keine Pflicht mehr, ein Foto einzureichen. Seitens der FDP[2] wurde eine Einschränkung der Privatautonomie für Anbieter von Gütern und Dienstleistungen befürchtet, da sie – anders als private Verbraucher – ihre Kunden gleich behandeln müssen.

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Abschaffung der Wehrpflicht: Wehrpflicht nur für Männer ist "unhaltbar", NZZ am 15. März 2013
  2. Große Anfrage, Bundestagsdrucksache 16/3725 (PDF; 139 kB)

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