Diskriminierung von Menschen die nackt auf der Straße rumlaufen

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Vorschlag.png Meinungsartikel:
Dieser Artikel gibt die Meinung einer oder weniger Personen wieder


und ist nicht Position der PlusPedia.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist aber gemäß § 5 GG geschützt.
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Menschen, die nackt auf der Straße rumlaufen werden in Deutschland und anderen Ländern diskriminiert. Ein bestimmtes Verhalten kann jedoch in diesem Zusammenhang unter den Straftatbestand Erregung öffentlichen Ärgernisses in der Bundesrepublik Deutschland fallen[1] oder als Exhibitionismus empfunden werden.

1 Siehe auch

2 Einzelnachweise

  1. siehe § 183a StGB

3 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Diskriminierung von Menschen die nackt auf der Straße rumlaufen) vermutlich nicht.




Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway