Dienstwagen

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Ein Dienstwagen oder Firmenwagen ist ein Kraftfahrzeug, das zu beruflichen Zwecken gekauft bzw. überlassen wird. In der Regel entstehen dem Nutzer als Arbeitnehmer oder manchmal auch dem Vertragspartner der Firma (z.B. als Handelsvertreter) dadurch keine oder nur geringe Kosten. Er muss die Nutzung jedoch gegenüber dem Finanzamt angeben, wenn er das Fahrzeug auch privat nutzt. Ein Dienstwagen ist oft neutral, während der Firmenwagen oft das Logo trägt. Bei staatlichen Organisationen kann die Benutzung im Rahmen der Tätigkeit verpflichtend sein. Bei der Anschaffung (Kauf) sind unterschiedliche Regeln zu beachten. So muss der Kaufpreis im Verhältnis zur Bedeutung der Organisation angemesssen sein. Die ggf. private Nutzung muss nachvollziehbar sein, indem etwa ein Fahrtenbuch geführt wird und die Tankrechnungen aufbewahrt werden. Kritisiert werden von verschiedener Seite die steuerliche Absetzbarkeit und das sogenannte Dienstwagenprivileg. Grundsätzlich kann ein solches Fahrzeug wie jede Maschine in der Produktion bei den steuerlichen Abschreibungen berücksichtigt werden.

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