Abschreibungen
Abschreibungen sind durch Gebrauch eines wirtschaftlich relevanten Gegenstandes (z.B. Gebäude, Maschinen, Geschäftsausstattung, aber auch Mobiliar, Computer und z.B. eine Registrierkasse) entstehende Wertminderungen, die vor allem bei dem zu versteuernden Gewinn eine Rolle spielen. Diese Wertminderungen werden im Rechnungswesen sowie in der Bilanz oder der Einnahme-Überschuss-Rechnung berücksichtigt. Dabei wird zunächst die Lebens- bzw. Gebrauchsdauer des Gegenstands geschätzt, meist gibt es aber geltende Regelsätze. dann wird der Anschaffungspreis durch die Anzahl der so ermittelten Jahre geteilt und das Ergebnis in der ersten Rechnungsperiode vom jeweiligen Erwerbspreis des Gegenstandes subtrahiert. Dies wird in den folgenden Jahren so lange fortgesetzt, bis der Gegenstand vollständig „abgeschrieben“ ist. Unter bestimmten Bedingungen können in den ersten Jahren auch erhöhte Abschreibungen vorgenommen werden, z.B. bei Neubauten. Der steuerrechtliche Begriff lautet Absetzung für Abnutzung - kurz: AfA. Es gibt außerdem die sofortige Abschreibung bei geringwertigen Gegenständen. In allen Fällen gibt es Steuerermäßigungen.
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