Abschreibungen

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Abschreibungen sind durch Gebrauch eines wirtschaftlich relevanten Gegenstandes (z.B. Gebäude, Maschine, aber auch Mobiliar, Computer, Registrierkasse) entstehende Wertverminderungen, die vor allem bei dem zu versteuernden Gewinn eine Rolle spielen. Diese Wertverminderungen werden kalkulatorisch (rechnerisch) in der Bilanz berücksichtigt. Dabei wird zunächst die Lebens- bzw. Gebrauchsdauer des Gegenstands geschätzt; dann wird der Anschaffungspreis durch die Anzahl der so ermittelten Jahre geteilt und das Ergebnis in der ersten Rechnungsperiode vom jeweiligen Erwerbspreis des Gegenstandes subtrahiert. Dies wird in den folgenden Jahren so lange fortgesetzt, bis der Gegenstand vollständig „abgeschrieben“ ist. Unter bestimmten Bedingungen können in den ersten Jahren auch erhöhte Abschreibungen vorgenommen werden, z.B. bei Gebäuden. Der steuerfachliche Begriff lautet Absetzung für Abnutzung - kurz: AfA.

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