Deutsche Bundesfürsten
Die Deutschen Bundesfürsten waren die bis 1871 souveränen Herrscher derjenigen deutschen Staaten, die dann ab 1871 das Deutsche Kaiserreich bildeten. Der Bundesvertrag dieses Deutschen Bundes von 1815 bis 1871 zwischen diesen Fürsten regelte die politischen Verhältnisse in dem als Staatenbund einschliesslich der Donaumonarchie konzipierten neuen Gebilde. 1871 dann schuf Otto von Bismarck (ohne die Donaumonarchie) das Deutsche Kaiserreich mit seiner Reichs-Verfassung. Unter dem Titel Deutscher Kaiser wurde der König von Preußen als Souverän des politisch mächtigsten Gliedstaates zu dessen Oberhaupt bestimmt. Die Bundesfürsten hatten ab Dato nur noch - allerdings relativ weit gehende - föderale Kompetenzen, sie waren nicht mehr souverän.
1 Quelle
Hans Boldt (Hrsg.): Reich und Länder, Texte zur deutschen Verfassungsgeschichte, Band 2
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