Dauergips

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Ein Dauergips ist ein medizinischer Gipsverband an einem beliebigen Körperteil, der auf Dauer (meist >12 Wochen bis zu Jahren) getragen wird. Gipsverbände sind für den Dauergebrauch durch die Fortschritte der Orthesentechnik in der modernen Orthopädie entbehrlich geworden. In Ländern der Dritten Welt, in denen keine gute orthopädietechnische Versorgung besteht, haben Dauergipse weiterhin ihren Stellenwert.

Als Dauergips geeigneter "Kunststoffgips" (Castverband) mit Gehstollen. Der Patient ist zusätzlich mit Krücken versorgt.
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1 Indikationen

Dauergipse werden seit Beginn der modernen Medizin bei einer großen Bandbreite von orthopädischen Krankheitsbildern eingesetzt, etwa bei der Korrektur von Beinfehlstellungen, Hüfterkrankungen und Haltungsschäden, zum Beispiel als Liegegips, Gehgips, Gipsbett oder Becken-Bein-Gips.[1] Manche Dauergipse werden tatsachlich, vom regelmäßigen Verbandswechsel aus hygieischen oder therapeutischen Gründen (Anpassung der Fixierungsstellung) abgesehen, dauerhaft getragen. Andere kommen begleitend oder im Wechsel mit physiotherapeutischen (krankengymnastischen) Behandlungen bzw. Übungen zum Einsatz. Dies gilt auch für die Orthesenbehandlung, die Dauergipse bei den meisten Indikationen inzwischen verdrängt hat.[2][3]

2 Anwendung

Sofern Dauergipse noch zum Einsatz kommen, greift man - wann immer möglich - auf künstlichen "Cast" statt natürlichen Gips zurück, da Cast wesentlich leichter, belastbarer und feuchtigkeitsresistenter ist sowie seltener erneuert werden muss. "Cast" besteht aus Glasfaser oder Polyester, welche mit Kunstharz beschichtet als Rollen zur Verfügung stehen. Das Material lässt sich beim Anlegen wie Gips verarbeiten und wird durch kurzes Eintauchen der Castrolle in Wasser aktiviert. Nach dem Aushärten ist Cast sogar stabiler (steifer) als klassischer Gips. Ein Gipswechsel ist bei Naturgips spätestens alle sechs Wochen indiziert, Cast kann hingegen (je nach Verhalten des Patienten) bis zu zwölf Wochen intakt bleiben, so dass ein Verbandswechsel seltener nötig wird. Bei Beingipsen kann, sofern es die Indikation zulässt, ein Gehstollen eingearbeitet werden, der dem Patienten trotz des Gipses ein Gehen mit Krücken ermöglicht. Bei Liegegipsen wird ein Rollstuhl als Hilfsmittel verordnet, bei immobilisierenden Dauergipsen ist eine Vollzeitpflege erforderlich.

3 Literatur

  • Pflege Heute Verlag: Urban & Fischer Auflage Nr. 5
  • Chirugie Orthopädie Urologie Verlag: Urban & Fischer Auflage Nr. 3
  • Thiemes Pflege, Jg. 2000

4 Referenzen

  1. Lange, Fritz.: Lehrbuch der Orthopädie. G. Fischer 1914
  2. Becker, Gille, Scholtissek: Weiterbildung für den Operationsdienst. Heidelberg 1985
  3. Urban & Schwarzenberg: Die Therapie der Gegenwart: Medizinisch-chirurgische Rundschau für praktische Ärzte, Band 50

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