Bootsführerschein (Kroatien)

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Bootsführerschein (Kroatien)


Im deutschsprachigen Raum wurden jugoslawische Bootsführerscheine und werden kroatische Bootsführerscheine oft als Küstenpatent bezeichnet, obwohl dieser Begriff weder im Serbokroatischen Sprachraum (Jugoslawien) noch im [kroatisch]en Sprachraum (Kroatien) verwendet wurde.

Der Bootsführerschein in Jugoslawien wurde als Voditelja Camca, zu deutsch „Bootsführer“ bezeichnet. In Kroatien wurde der Bootsführerschein bis 2004 als Uverenje za Voditelj Brodice, zu deutsch „Berechtigung zum Führen von Booten“ bezeichnet.

Der Grund war, dass diese Bootsführerscheine zum gewerblichen und privaten Führen von Booten, also Wasserfahrzeugen bis 12 m Länge berechtigen. Für Yachten gibt es keine Längenbegrenzung, die Berechtigung wurde bei der Änderung von dem Uverenje za Voditelj Brodice von 20 GT auf 30 GT bei "Boat Skipper B + C" angehoben.

2005 gab es eine Änderung auf 3 Kategorien von Bootsführerscheinen welche auch bis heute (2009) Gültigkeit haben; die 3 Kategorien von Bootsführerscheinen wurden vom kroatischen Ministerium (MMPI) Ministarstvo mora, prometa i infrastrukture für geschaffen um dem vermehrten Bedarf an Boots- und Yachtführerscheinen mit unterschiedlichen Ansprüchen an den Berechtigungsumfang Rechnung zu tragen:

VODITELJ BRODICE / BOAT SKIPPER Kategorija/Category A

VODITELJ BRODICE / BOAT SKIPPER Kategorija/Category B

VODITELJ BRODICE / BOAT SKIPPER Kategorija/Category C

detaillierte Beschreibung des Berechtigungsumfanges siehe nachstehend:


Der früher für nautische Befähigungszeugnisse gebräuchliche Begriff "Patent" ist insoferne korrekt, dass die Bootsführerscheine Voditelja Camca und Uverenje za Voditelj Brodice sowie Boat Skipper B und C kommerzielle Befähigungszeugnisse für die Berufsschifffahrt in Kroatien sind und zum gewerblichen (kommerziellen) Führen von Booten berechtigen. So berechtigt das Befähigungszeugnis Uverenje za Voditelj Brodice bzw. der Boat Skipper B und C zum Führen von Fischereibooten und passagierbefördernden Booten, das sind Boote welche zur kommerziellen Beförderung von mehr als 12 Personen zugelassen sind.

Für Yachten gilt diese Längenbeschränkung nicht, egal ob es sich um kommerzielles oder privates Führen von Yachten handelt, hier gilt eine Beschränkung bei Boat Skipper B+C auf 30 GT (BRZ).


VODITELJ BRODICE / BOAT SKIPPER Kategorija/Category A

Der Boat Skipper A berechtigt zum Führen von Booten bis zu einer Länge von 7 Metern und einer Motorleistung von 15 kW in einem küstennahen Streifen, dem Fahrtbereich IIIa, der bis zu 6 NM (nautischen Meilen) von der Küste oder der Küste einer Insel entfernt ist. Man könnte dieses Befähigungszeugnis als Küstenpatent bezeichnen, obwohl im die kroatische Betzeichnung diesen Ausdruck nicht verwendet. (Beschreibung der Fahrtbereiche siehe diese Seite unten) Das Mindestalter zum Erwerb dieses Befähigungszeugnisses ist der vollendete 14. Geburtsatg. Gültigkeit zeitlich nicht begrenzt.


VODITELJ BRODICE / BOAT SKIPPER Kategorija/Category B

Der Boat Skipper B berechtigt Segelboote und Motorboote bis 30 GT / BRZ im FB III, IIIa, IIIb, IIIc & IV zu führen. Die Motorleistung ist nicht begrenzt. Der Boat Skipper B berechtigt zum kommerziellen Führen von Passagierbooten bis 3 NM von der Küste bzw. von Inseln (gewerblicher Passagiertransport im FB IIIb, IIIc & IV), Handels bzw. Fracht - und Fischerboote im FB III, IIIa, IIIb, IIIc & IV sowie zum kommerziellen Führen von Yachten ohne gewerbliche Crew bis 30 BRZ (Längenbegrenzung entfällt)

Der Boat Skipper B ist auch der klassische Yachtführerschein zum privaten Führen von Charteryachten und Eigneryachten. Er berechtigt zum Führen von Eigneryachten und Charteryachten in Kroatien, ohne Unterscheidung ob es sich um Motoryachten oder Segelyachten handelt und ohne PS/kW Begrenzung. Dieses Befähigungszeugnis berechtigt auch zum Führen von motorisierten Wassersportgeräten wie Jet Skis.

Ein auf UKW Seesprechfunk beschränktes Funkerzeugnis, gültig zum Bedienen einer UKW Seesprechfunkstelle im kroatischen Hoheitsgewässer (12 Meilen Zone) ist in dieser Berechtigung automatisch integriert. Zum Führen von Charteryachten im kroatischen Hoheitsgewässer ist ein Seesprechfunkzeugnis vorgeschrieben.

Das Mindestalter zum Erwerb dieses Befähigungszeugnisses ist der vollendete 16. Geburtsatag wobei aber bis zum 18. Geburtstag keine Gleitboote geführt werden dürfen (Beschränkung erlischt automatisch am 18. Geburtstag) Gültigkeit zeitlich nicht begrenzt.


VODITELJ BRODICE / BOAT SKIPPER Kategorija/Category C

Wie bei Boat Skipper B berechtigt dieses Befähigungszeugns zum Führen von Motoryachten und Segelyachten bis 30 GT / BRZ, allerdings im FB III, IIIa, IIIb, IIIc & IV auch MIT professioneller Crew und unabhängig vom Zweck der Reise auch im FB I & II. Das Mindestalter zum Erwerb dieses Befähigungszeugnisses ist der vollendete 18. Geburtstag Gültigkeit dieser Berechtigung ist 5 Jahre, Verlängerung nur durch nachweisliche kommerzielle Tätigkeit (Seedienstbuch) oder neuerliche Prüfung möglich.


YACHTMASTER

Für Yachten über 30 GT / BRZ können in Kroatien kommerziell gültige Befähigungszeugnisse wie der Yachtmaster A bis 100 GT / BRZ erworben werden. Die Ausbildungsrichtlinien sehen auch einen Praxisteil vor. Gültigkeit dieser Berechtigung ist 5 Jahre, Verlängerung nur durch nachweisliche kommerzielle Tätigkeit (Seedienstbuch) oder neuerliche Prüfung möglich.


FB = Fahrtbereiche = Navigation area valid for

I unlimited voyages

II Adriatic Sea international voyages

III in the internal waters and territorial sea of the Republic of Croatia

IIIa up to 6 NM from coast of land or island

IIIb up to 3 NM from coast of land or island

IIIc up to 1 NM from coast of land or island

IV Adriatic ports, gulfs, bays, river mouths and lakes


Kroatische Bootsführerscheine gelten im kroatischen Hoheitsgewässer (12 Meilen Zone) zum Führen von ausländischen Eigneryachten und kroatischen Charteryachten. In Kroatien müssen Charteryachten unter kroatischer Flagge registriert werden.

Ob kroatische Bootsführerscheine zum Führen von Yachten unter sonstigen als kroatischen Flaggen im internationalen Gewässer bzw. in anderen Hoheitsgewässern anerkannt werden hängt von den Bestimmungen des Landes ab, unter dessen Flagge die Yacht segelt und in einem Hoheitsgewässer von den Bestimmungen des Landes zu dem das Hoheitsgewässer gehört.


Geplante oder voraussichtliche Änderungen durch den Beitritt Kroatiens zur EU sind zur Zeit nicht bekannt.


Umschreibung "alter" Bootsführerscheine (Küstenpatente)

Nach Informationen der Kapetanijas in Kroatien sollen alte Bootsführerscheine auf einen "Boat Skipper" umgeschrieben werden.

Die Umschreibung des kroatischen Uverenje za Voditelj Brodice ist möglich. Durch Beibringung eines kroatischen Seesprechfunkzeugnisses oder bei Befähigungszeugnissen "Uverenje za Voditelj Brodice " mit inkludierter Berechtigug zum Bedienen einer Seesprechfunkstelle (siehe Vermerk auf der Rückseite der Lizenz) ist ein Upgrading von 20 GT auf 30 GT ohne Prüfung möglich, andernfalls ist eine Funkzusatzprüfung erforderlich.

Die Umschreibung des jugoslawischen Voditelja Camca ist ebenso möglich soferne das ausstellende Hafenamt auf dem Gebiet des heutigen Kroatiens liegt (z.B.: Pula, Rijeka,Zadar, Dubrovnik etc.) und der Inhaber auch ein jugoslawisches Seesprechfunkzeugnis (General Radiotelephone Operator) besitzt. Sollte der Inhaber über kein Seesprechfunkzeugnis verfügen (ausländische Seesprechfunkzeugnisse werden zur Umschreibung nicht anerkannt) muss eine Funkzusatzprüfung abgelegt werden, das Upgrading zum Führen von Yachten von 20 auf 30 GT ist in der Umschreibung automatisch ohne Prüfung inkludiert.

Die Umschreibung des jugoslawischen Mornar Motorist ist auch auf Boat Skipper C möglich, allerdings muss man sich in diesem Fall einer amtsärztliche Untersuchung vor einem Amtsarzt für Seefahrt in Kraoatien unterziehen. Der Boat Skipper C ist aber ab Aussellung auf 5 Jahre beschränkt (siehe Gültigkeit und Verlängerung von Boat Skipper C diese Seite oben). Sollte der Inhaber über kein Seesprechfunkzeugnis verfügen (ausländische Seesprechfunkzeugnisse werden zur Umschreibung nicht anerkannt) muss eine Funkzusatzprüfung abgelegt werden. Eine Umschreibung auf Boat Skipper B ist ebenfalls möglich, in diesem Fall erspart sich der Inhaber die Amtsärztliche Untersuchung und der Boat Skipper B ist zeitlich nicht limitiert.


Weblinks

MAG Seefahrtschule Informationen zum Berechtigungsumfang kroatischer Befähigungszeugnisse

BMVIT

Ministarstvo mora,prometa i infrastrukture



Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Seefahrtschule Mag Seefahrtschule , Alle Autoren: Capaci34, Seefahrtschule Mag Seefahrtschule , XenonX3, Nephiliskos

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