Bann (Recht)
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Der Bann war im Mittelalter und auch darüber hinaus ein Gebot oder Verbot (z.B. Bannmeile eines Dorfes). Bedeutend war vor allem auch der Kirchenbann, welcher einer Exkommunikation gleichkam, einem Ausschluss von der katholischen Kommunion und letztlich auch aus der Kirche, was im frommen Mittelalter einen tiefen negativen Einschnitt ins Leben bedeuten konnte, z.B. die Ächtung (Diskriminierung) im jeweiligen sozialen Umfeld.
1 Siehe auch
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