Reichsacht
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Die Acht war eine Strafe des altdeutschen Rechts bei schwerwiegenden Verbrechen. Der Geächtete wurde friedlos, rechtlos und vogelfrei, d.h. er konnte von jedermann getötet und sollte von niemandem unterstützt werden. Er verlor auch sein Vermögen. Die Acht bedeutete damit den sozialen sowie wirtschaftlichen und manchmal auch physischen Tod des Verurteilten. Bedeutend war vor allem auch die Reichsacht.
1 Siehe auch
2 Andere Lexika
- Bertelsmann Universallexikon, Bertelsmann Lexikon Verlag GmbH, Gütersloh, 1995, Seite 15
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