Augsburger Reichs- und Religionsfrieden
Als Augsburger Reichs- und Religionsfrieden (oft kurz Augsburger Religionsfrieden) wird ein Reichsgesetz im Heiligen Römischen Reich bezeichnet, das den Anhängern eines Bekenntnistextes des Protestantismus von 1530, von Philipp Melanchthon und Mitarbeitern verfasst, dauerhaft ihre Besitzstände und freie Religionsausübung zugestand. Das Gesetz wurde am 25. September 1555 auf der Versammlung der Reichsstände (Reichstag) zu Augsburg zwischen Ferdinand I., der seinen Bruder Kaiser Karl V. vertrat, und den Reichsständen geschlossen.[1] Die Konfession der Untertanen hatte jedoch die des jeweiligen Landesherrn zu sein, daher entstand der Grundsatz Cuius regio, eius religio. Allerdings blieb zum Beispiel die reichsrechtliche Stellung der Calvinisten und einiger anderer evangelisch-reformierten Kirchen ungeklärt. Trotz vieler weiterer Probleme sicherte der Augsburger Religionsfrieden zusammen mit dem gleichzeitig vereinbarten allgemeinen Landfrieden (im § 16 beschrieben) dem Reich einen inneren Frieden und verhinderte über 60 Jahre lang den Ausbruch eines größeren Krieges. Diese Friedensperiode stellt eine der längsten in der europäischen Geschichte dar. Erst mit Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges 1618 traten die Gegensätze erneut und umso heftiger hervor.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- Hochspringen ↑ Gerhard Ruhbach: Augsburger Religionsfrieden. In: Evangelisches Lexikon für Theologie und Gemeinde. 1, R. Brockhaus Verlag, Wuppertal 1992, ISBN 3-417-24641-5, S. 157.
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