Arthur I.
Arthur I., oft auch Artus genannt, war der Sage nach König von England. Er ist bekannt für seine vielen erfolgreich geführten Schlachten mit den Rittern seiner Tafelrunde. Ob Artus ein reales historisches Vorbild hatte, ist ungewiss.
Die früheste Quelle zu Artus ist die Historia Brittonum (dt.: Geschichte der Briten), die traditionell dem walisischen Mönch Nennius zugeschrieben wurde und um das Jahr 840 entstanden ist. Darin wird Artus als „Anführer in Schlachten“ bezeichnet, also als Heerführer, nicht als König. Er soll in zwölf Schlachten gekämpft haben, unter anderem in der Schlacht von Badon. Auch die um 950 abgeschlossenen Annales Cambriae erwähnen Artus als Sieger der Schlacht von Badon. Nach dieser Quelle soll er im Jahr 539 in der Schlacht von Camlann gefallen sein. Sowohl die Historia Brittonum als auch die Annales Cambriae sind allerdings lediglich in Abschriften des 12. Jahrhunderts erhalten.
Die Tafelrunde wurde erstmals von dem anglonormannischen Dichter Wace (um 1150) im Roman de Brut beschrieben. Artus habe den runden Tisch erfunden, damit es nicht zu Streitigkeiten um die besten Plätze kam. Der König selbst saß nicht in der Tafelrunde. John Dryden zufolge zählte die Tafelrunde des König Artus zwölf Ritter, die die Ethik der Ritterlichkeit vollendet verkörpern.
1 Literatur
- Geoffrey Ashe: König Arthur - Die Entdeckung Avalons, ECON Verlag, 4. Aufl., Düsseldorf / Wien 1993
2 Weblinks
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.