Überhangkanzler
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Als Überhangkanzler wird ein Bundeskanzler bezeichnet, dessen parlamentarische Mehrheit sich auf die bei der Bundestagswahl entstandenen Überhangmandate stützt. Er hätte also ohne diese Überhangmandate keine oder eine nur eine sehr knappe Kanzlermehrheit im Deutschen Bundestag. Durch eine Wahlrechtsreform zur Wahl 2013 sind Überhangmandate nur noch von historischer Bedeutung.
Inhaltsverzeichnis
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1 Bisherige Überhangkanzler
- 1994 Helmut Kohl[1]
- 2002 Gerhard Schröder[1]
2 Einzelnachweise
3 Init-Quelle
- Löschdiskussion bei Wikipedia
- Erster Autor: Nilreb angelegt am 02.02.2010 um 15:27, weitere Autoren: ChBoettner, Stepro, DaB., Carbidfischer, Pittimann
4 Andere Lexika
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