Überhangkanzler

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Als Überhangkanzler wird ein Bundeskanzler bezeichnet, dessen parlamentarische Mehrheit sich auf die bei der Bundestagswahl entstandenen Überhangmandate stützt. Er hätte also ohne diese Überhangmandate keine oder eine nur eine sehr knappe Kanzlermehrheit im Deutschen Bundestag. Durch eine Wahlrechtsreform zur Wahl 2013 sind Überhangmandate nur noch von historischer Bedeutung.

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1 Bisherige Überhangkanzler

2 Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Berliner Zeitung 22.09.2009

3 Init-Quelle

4 Andere Lexika

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