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Drittes Geschlecht

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Als drittes Geschlecht werden oft natürliche Personen bezeichnet oder bezeichnen sich Personen selbst, die sich nicht in das System von Mann und Frau einordnen lassen wollen. Dabei kann es sich um angeborene Fehlbildungen der primären Geschlechtsorgane oder hormonelle bzw. psychische Störungen handeln.

Der Begriff wurde auch von dem Schriftsteller Ernst von Wolzogen mit seinem Roman Das dritte Geschlecht (1899) verwendet, in dem er eine bisexuelle Frau beschreibt, hatte damals jedoch eine andere Bedeutung; gleichwohl wird immer wieder darauf zurückgegriffen. Seit Ende des 19. Jahrhunderts konnte in Deutschland beim Standesamt nur „männlich“ oder „weiblich“ eingetragen werden. Es gab zunehmend Kritik, dies diskriminiere eine Minderheit.[1] Zudem entstand im Laufe des 20. Jahrhunderts der wissenschaftliche Begriff Intersexualität. Am 7. Mai 2013 verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Personenstandsgesetzes (PStG). Seit dem 1. November 2013 lautet der neu eingefügte § 22 Abs. 3 PStG: „Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe [...] in das Geburtenregister eingetragen werden.“[2] Im Sport sind die Folgen dieser und ähnlicher Regelungen noch nicht abzusehen.[3]

Siehe auch

Andere Lexika





Einzelnachweise und Anmerkungen