PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Zensur im Internet
Als Zensur im Internet werden verschiedene Maßnahmen und Verfahren von Staaten oder nichtstaatlichen Gruppen bezeichnet, deren Ziel es ist, die Publikation von bestimmten Inhalten über das Internet zu kontrollieren, zu unterdrücken oder im eigenen Sinn zu steuern. Vor allem politische Nachrichten und Meinungsäußerungen sind davon betroffen, in einigen Staaten auch Websites mit erotischem, esoterischem oder religiösem Inhalt. Im Extremfall werden ganze Top-Level-Domains gesperrt. Die Zensur im Internet unterscheidet sich damit zunächst nicht grundsätzlich von der Zensur anderer Massenmedien.
Daraus, dass im Internet problemlos Daten über Staatsgrenzen übertragen werden können, ergibt sich eine hohe Komplexität rechtlicher und technischer Fragen, da Unvereinbarkeiten zwischen den unterschiedlichen Rechtssystemen meist nicht lösbar sind. Regierungen und staatliche Organe können durch das Abschalten oder anderweitige Sanktionieren von Webseiten, die in ihrem Rechtsbereich liegen, auch die Bürger anderer Staaten von diesen Informationen abhalten; umgekehrt können sie in gewissem Umfang verhindern, dass die Bürger des eigenen Landes sich Zugang zu Informationen verschaffen, die im Ausland liegen.
Beispiele
In Deutschland sind zum Beispiel die Verherrlichung der NS-Kriegsverbrechen oder auch die Leugnung des Holocaust verboten. Auf Servern der USA hingegen können diese Dinge ungestraft verbreitet werden, da sie nach US-Recht von der Meinungsfreiheit abgedeckt sind.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine wurde am 2. März 2022 im Rahmen umfangreicher Sanktionen auf EU-Ebene das Verbot der Verbreitung russischer Staatsmedien beschlossen.[1] Deutsche Internetprovider (wie z. B. Vodafone, O2, t-online oder HTP) setzen dies seit 4. März 2022 durch eine DNS-Sperre auf Grundlage § 7(3) TMG[2] um, das seit der Änderung vom 13. Oktober 2017[3] nunmehr eine Sperrung durch behördlichen Verwaltungsakt[4] vorsieht.
Deutschland
Ende der 1990er wurde von konservativer Seite in der Medien-Enquete-Kommission des Bundestages gefordert, dem Internet „eine Redaktion vor[zu]schalten, die auswählt, was ins Netz geht“.[5] Einen weiteren Vorstoß in Richtung Zensur gab es 2001 durch die Bezirksregierung Düsseldorf (siehe Jürgen Büssow), der zwar mit geringen technischen Kenntnissen umgehbar war, vor Gericht aber durch mehrere Instanzen Bestand fand. Bereits im Jahr 2000 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass beispielsweise ein australischer Staatsangehöriger für eine holocaustleugnende Website, die in Australien betrieben wird, in Deutschland haftbar gemacht werden kann.[6][7] Auch die Seite Schnittberichte.de musste in Deutschland wegen der Darstellung gewaltverherrlichender Szenen aus in Deutschland indizierten oder beschlagnahmten Filmen im Mai 2002 geschlossen werden. Sie ist seitdem unter der Adresse schnittberichte.com erreichbar und befindet sich auf einem österreichischen Server. Da sowohl der Inhaber der Domain als auch der Mieter des Servers österreichischer Nationalität sind, untersteht die Seite nunmehr nur dem österreichischen Recht. Ebenfalls im Jahr 2002 wurde die Seite BMEzine in Deutschland für rechtswidrig erklärt und war nicht über deutsche Suchmaschinen verfügbar. BME gilt als Hauptmedium der internationalen Körpermodifikationsszene.
Im Oktober 2007 verpflichtete das Landgericht Frankfurt am Main aus wettbewerbsrechtlichen Gründen den deutschen Internetzugangsanbieter Arcor per einstweiliger Verfügung, den Zugang seiner Kunden zur ausländischen Website Youporn zu unterbinden.[8] Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde diese Entscheidung von einer anderen Kammer des Landgerichts wieder aufgehoben.[9]
Am 18. Juni 2009 beschlossen das Kabinett unter Angela Merkel und anschließend der deutsche Bundestag[10] das Zugangserschwerungsgesetz,[11] um alle großen deutschen Internetanbieter zu entsprechenden Sperren zu verpflichten.[11] Das Gesetz wurde jedoch 2011 wieder aufgehoben.
Andere Staaten
Vereinigtes Königreich: 2013 führte die Regierung von David Cameron Filter ein gegen Seiten mit Bezug zu Pornografie, Gewalt, Extremismus, Anorexie und Essstörungen, Selbstmord, Alkohol, Rauchen, „Webforen“ und Esoterik, Umgehung von Internetsperren, Verhütung, Abtreibung, Geschlechtskrankheiten, Sexualkunde und „Respekt für den Partner“. Homosexuelle Lebensstile wurden nach Protesten aus der Liste gestrichen. Die Filter lassen sich ausstellen.[12]
Vereinigte Staaten: Verschiedene Medien berichteten über Bemühungen der US-Regierung, den Zugang zu WikiLeaks-Informationen zu beschränken; öffentliche Angestellte und Studenten, die eine Anstellung im öffentlichen Dienst anstrebten wurden angewiesen, diese nicht abzurufen oder darauf zu verlinken.[13]
Vietnam: Eine eigene Internetpolizei filtert politisch missliebigen Inhalt aus dem Netz und kontrolliert die Internetcafés. Drei Cyber-Dissidenten wurden für mehr als drei Jahre ins Gefängnis geworfen, weil sie sich online für mehr Demokratie ausgesprochen hatten.
Technische Fragen
Nur bei Sperrungen durch den Internetanbieter sind die Seiten nicht mehr abrufbar. Je nach technischer Umsetzung der Zugriffssperre können die originären Inhalte auf Umwegen trotzdem problemlos weiter abrufbar sein, weil sie sich zum Beispiel in einem Webarchiv befinden. Einige Dienste wie das Tor-Netzwerk und Anonymizer, die zum Schutz der Anonymität im Internet entwickelt wurden, können zur Überwindung von Zugriffssperren verwendet werden. Manche Webbrowser wie Firefox (seit 30. Juni 2009) ermöglichen einen sogenannten privaten Modus, der im Einzelfall eine Zugriffssperre überwinden kann.
Die einfachste Möglichkeit, gesperrte Seiten zu erreichen, besteht meist darin, sie nicht über die Domain, sondern direkt über die entsprechenden IP-Adressen abzurufen. Viel wahrscheinlicher in der möglichen Praxis ist aber, dass eine Umgehung durch den Anwender nicht nötig ist, wenn der Anbieter seinen Domainnamen regelmäßig ändert und dies durch Newsletter mitteilt oder die Domain mittels OpenDNS dynamisch auflösen lässt. Dies könnte die Blockierung komplett aushebeln.
Ein Projekt der Universität Toronto namens Psiphon ermöglichte seit Dezember 2006 die Umgehung der Internetzensur durch sogenannte soziale Netzwerke.
Literatur
- Reporters Without Borders (Reporter ohne Grenzen): Internet Enemies, 12. März 2009.
- Ronald J. Deibert: Everyone’s Guide to By-Passing Internet Censorship: For Citizens Worldwide. Munk Centre for International Studies, University of Toronto, September 2007.
- Ronald J. Deibert, John Palfrey, Rafal Rohozinski, Jonathan Zittrain (Hrsg.): Access Denied: The Practice and Policy of Global Internet Filtering. Cambridge 2008, ISBN 978-0-262-54196-1.
- Ansgar Koreng: Zensur im Internet. Der verfassungsrechtliche Schutz der digitalen Massenkommunikation. Baden-Baden 2010, ISBN 978-3-8329-5465-9.
- Stefan Scholz: Internet-Politik in Deutschland. Vom Mythos der Unregulierbarkeit. Münster 2004, ISBN 3-8258-7698-5.
- Rainer Strzolka: Das Internet als Weltbibliothek. Suchmaschinen und ihre Bedeutung für den Wissenserwerb. Berlin 2008, ISBN 978-3-940862-00-6.
- Yulia Timofeeva: Censorship in cyberspace: new regulatory strategies in the digital age on the example of freedom of expression. Baden-Baden 2006, ISBN 3-8329-2142-7.
- Matthias W. Zehnder: Gefahr aus dem Cyberspace? Das Internet zwischen Zensur und Freiheit. Basel/Boston/Berlin 1998, ISBN 3-7643-5784-3.
- Christian Zelger: Zensur im Internet. Eine Argumentationsanalyse auf Grundlage des Naturrechts und der Menschenrechte. Berlin 1999, ISBN 3-89700-063-6.
Weblinks
- OpenNet Initiative: opennet.net (Ein Gemeinschaftsprojekt des Citizen Lab am Munk Centre for International Research der Universität Toronto, des Berkman Center for Internet & Society an der Harvard Law School, der Advanced Network Research Group am Cambridge Security Programme und dem Oxford Internet Institute.)
- “Governing the Internet”. (PDF; 607 kB) OSZE Bericht 2007
- c’t: Verschleierungstaktik – Die Argumente für Kinderporno-Sperren laufen ins Leere. c’t, Nr. 9, 2009. Ausführliche Erörterung der Internetzensurmaßnahmen in Deutschland. Abgerufen am 12. April 2009.
- Daniel Schmitt (WikiLeaks): Von Zensur und der Gesellschaft. 14. Juni 2009.
- Spiegel.de Thema „Chinas Internet Zensur“.
Einzelnachweise
- ↑ EU verbietet Verbreitung von RT und Sputnik. In: netzpolitik.org. Abgerufen am 5. März 2022.
- ↑ Telemediengesetz § 7 Allgemeine Grundsätze. In: dejure.org. Abgerufen am 5. März 2022.
- ↑ Änderung § 7 TMG vom 13. Oktober 2017. In: buzer.de. Abgerufen am 25. März 2022.
- ↑ Vorlage:EU-Verordnung
- ↑ Wahlkampf der Paragraphen-Surfer. taz.de, 24. September 1998.
- ↑ Update: Leugnung des Holocaust im Internet nach deutschem Recht strafbar. Heise online
- ↑ BGH weitet Zuständigkeit deutscher Gerichte aus. intern.de, 2000-12-13. Abgerufen am 11. Oktober 2012.
- ↑ Arcor muss YouPorn sperren. Heise.de
- ↑ Landgericht Frankfurt am Main Urteil vom 8. Februar 2008 Az.: 3/12 O 171/07, Computer und Recht CR 2008, 536
- ↑ Peter Schmitz: Web-DNS-Sperren: Bürgerrechtler fordern „Abschaffen statt Aufschieben“. In: heise.de. 2009-10-25. Abgerufen am 23. Februar 2015.
- ↑ 11,0 11,1 abgeordnetenwatch.de(Archivversion vom 6.10.2009
- ↑ Martin Robbins: Cameron’s internet filter goes far beyond porn – and that was always the plan. In: New Statesman. 23. Dezember 2013, abgerufen am 17. Oktober 2014
- ↑ (4. Dezember 2010). „Fed Workers Told: Stay Away from Those Leaked Cables – Directive Notes the Content 'Remains Classified'; Columbia U. Also Warns Future Diplomats“. MSNBC. Abgerufen am 5. Dezember 2010.
Vergleich zu Wikipedia