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Wahlrecht für Passausländer in Irland

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Das Wahlrecht für Passausländer in Irland ist je nach Wahl und Staatsangehörigkeit unterschiedlich geregelt.

Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
  • Das Wahlrecht in Irland ist im europäischen Vergleich modern und liberal.
  • Auf nationaler Ebene wird allen ausländischen Staatsbürgern das Wahlrecht gewährt, die aus Ländern stammen, die den dort lebenden Iren gleich oder zumindest ähnliche Rechte einräumen. In der Praxis sind momentan allerdings nur britische Staatsbürger bei irischen Wahlen wahlberechtigt.
  • Das kommunale Wohnrecht ist in Irland an das Wohnrecht geknüpft, d.h. alle Personen über 18 Jahren, die sich seit mindestens 6 Monaten in Irland aufhalten, sind wahlberechtigt.
  • Seit 1974 genießen sie auf kommunaler Ebene auch das passive Wahlrecht.

Weblinks