PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Wahlrecht für Passausländer in den USA

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Wahlrecht für Passausländer in den USA ist je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt.

Hintergrund

  • In fast allen Ländern ist das aktive und passive Wahlrecht zwingend an die Staatsbürgerschaft und ein Mindestalter gekoppelt. Im Land lebende Passausländer sind dadurch, obwohl sie oft schon jahrelang im jeweiligen Land leben, wohnen, arbeiten, Steuern und Abgaben zahlen, Familien haben und sozial integriert sind, von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen und somit "Bürger zweiter Klasse". Deshalb kann man diese Länder nicht als vollwertige Demokratien bezeichnen, und nennt sie DeNokratien.
  • Von Seiten der Passausländer, aber auch Teilen der autochtonen Bevölkerung, wird deshalb seit langem ein Wahlrecht auch für Passausländer gefordert.
  • In allen US-amerikanischen Bundesstaaten ist für eine Wahlbeteiligung auf nationaler und kommunaler Ebene die Staatsbürgerschaft erforderlich.

Historische Entwicklung

  • Seit der US-amerikanischen Unabhängigkeit überließ es die Bundesregierung überwiegend den Einzelstaaten, das Wahlrecht festzulegen.
  • In den Einzelstaaten existierte ein unüberschaubares System von sich teilweise widersprechenden Regelungen. In vielen Staaten durften auch Migranten wählen. In New Hampshire durfte anfänglich jeder Einwohner ab 18. Jahren wählen. Allerdings musste man männlich und weiß sein, und über Landbesitz verfügen. So waren in manchen Bundesstaaten mehr als 85 % der Bevölkerung von jeglicher politischen Partizipation ausgeschlossen.
  • In Wisconsin durfte man ab 1848 auch wählen, wenn man kein US-Bürger war. Man musste nur ein Jahr in Wisconsin gelebt haben, und erklären, US-Bürger werden zu wollen. Auch einige andere Bundesstaaten übernehmen diese Regelung.
  • Ab 1868 durften auch "Schwarze" wählen.
  • 1874 bestimmten Missouri, Alabama, Arkansas, Florida, Georgia, Indiana, Kansas, Minnesota und Texas, dass die Staatsbürgerschaft keine Voraussetzung für das Wahlrecht bedinge, solange man erklärte, US-Staatsbürger werden zu wollen. Bis 1914 hatten Ausländer noch in 22 Staaten das lokale, staatliche und bundesstaatliche Wahlrecht. Danach blieben nur noch sieben Staaten, die Immigranten ein Wahlrecht zugestanden.
  • Nach texanischen Gesetzen durften männliche, mexikanische Ausländer wählen, wenn sie erklärten, US-Staatsbürger zu werden. Dies führte in grenznahen Gemeinden zu eigenartigen Auswüchsen. Es wurden Mexikaner zu Hunderten in die USA gebracht um vor dem county clerk zu erklären, dass sie Staatsbürger werden wollen, nur um danach zur Wahl zu schreiten. Um die Mexikaner zu motivieren, wurden vor der Wahl Barbecues oder Tanzveranstaltungen abgehalten.
  • Im Jahr 1926 schaffte Arkansas als letzter Staat sein örtliches Wahlrecht für Ausländer ab. [1]

Momentane Lage

  • Auf nationaler Ebene dürfen nur US-Bürger ab 18. Jahren wählen.
  • Die Verfassung der Vereinigten Staaten überlässt die Frage des Wahlrechts mit einigen Ausnahmen den einzelnen Bundesstaaten.
  • In fast allen US-Bundesstaaten darf man nach deren spezifischen Verfassungen bei Gemeinderatswahlen nur teilnehmen, wenn US-Staatsbürger ist und einen gewissen Zeitraum (je nach Einzelstaat unterschiedlich) in diesem Bundesstaat seinen Wohnsitz hat.
  • Die Möglichkeit für Passausländer, nach einem gewissen Zeitraum in den USA wenigstens an Kommunalwahlen teilzunehmen besteht theoretisch, ist aber fast nirgendwo umgesetzt. Somit sind Passauländer meist "Bürger zweiter Klasse".
  • 1992 führte als erste Gemeinde die Stadt Tokoma Park in Maryland das kommunale Wahlrecht für Ausländer wieder ein, wenige andere Gemeinden haben sich inzwischen angeschlossen. Auch wenn dies eine kleine Minderheit von Gemeinden ist, sieht man, dass es den Einzelstaaten juristisch durchaus möglich ist, Ausländer wieder an Wahlen zu beteiligen. [2]