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Kurator

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Kurator (von lateinisch curator = „Pfleger“, „Vertreter“ oder „Vormund“) in in verschiedenen Einrichtungen eine verantwortliche, natürliche Person. Der Curator rei publicae war ein außerordentlicher Amtsträger im Römischen Reich. Im Kulturbereich entstand daneben der Begriff Kustos. Im Zoo und Museum wird der Verantwortliche einer Sammlung oder Ausstellung als Kurator bezeichnet. Als freien Kurator bezeichnet man in der zeitgenössischen Kunst einen Ausstellungsmacher, der außerhalb einer wissenschaftlichen Sammlung Ausstellungen (Kunstverein, Biennalen, documenta) organisiert. Beim Film spricht man vom Filmkurator. Er zeichnet verantwortlich für die künstlerische Zusammenstellung von anspruchsvollen Filmprogrammen zu bestimmten Themenkomplexen. Meist werden diese auf Filmfestivals präsentiert. Im Journalismus bezeichnet der Begriff Kurator Journalisten, die Artikel nach Relevanz ordnen und – insbesondere über soziale Netzwerke – weiterempfehlen.

Weitere Bedeutungen

  • In Stiftungsorganen (Kuratorium oder Stiftungsrat) reichen die Aufgaben der Kuratoren in unterschiedlichen Ausprägungen von einer rein beratenden Tätigkeit, zum Beispiel für den Vorstand oder die Geschäftsführung, bis hin zur Genehmigung des Stiftungshaushalts, der Kontrolle der Stiftungstätigkeit und der Wahl von Vorstand oder Geschäftsführung.
  • Bei Hochschulen ist ein Kurator der Vertreter des zuständiger Ministers vor Ort; derartige „Kuratorialverfassungen“ sind seit 1945 im deutschen Universitätsbereich jedoch nicht mehr üblich.
  • Der Kurator vertritt in der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich gemeinsam mit dem Pfarrer die Pfarrgemeinde nach außen. Er ist Mitglied des Presbyteriums und wird von diesem gewählt.

Siehe auch

Weblinks

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