Zollrevisor (Deutschland)
Als Zollrevisor ist in Deutschland ein amtlich bestellter Prüfer, der ein Bediensteter der Zollbehörde ist. Er ist nicht etwa die Zollamtliche Überwachung, sondern tritt als Betriebsprüfer eines Importeurs bzw. Exporteurs in Erscheinung. [1]
Inhaltsverzeichnis
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1 Wesen
Ein Zollreviosor hat die Aufgabe, beim sogenannten innergemeinschaftlichem Erwerb zu prüfen, ob es sich (sachlich und rechtlich korrekt) tatsächlich um von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) befreite Waren oder Dienstleistungen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union handelt.
Nicht selten werden Waren unter Vorteilerschleichung falsch deklariert, wenn es sich in Wahrheit um einen Import aus einem Drittland handelt und daher normale EUSt zu entrichten gewesen wäre. Diese werden mit dem doppelten normalen Zollbetrag belegt, wobei der doppelte Betrag der eigentlich zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer als Gewinnabschöpfung kassiert wird.
2 Rechte
Der Zollrevisor ist berechtigt, Waren auch unangemeldet in Augenschein zu nehmen und die Herkunft – das Ursprungsland zu ermitteln, das kann sowohl bei ungeöffneter Umverpackung erfolgen. Er darf zwecks Ausführung seines Amtes die Umverpackung auch öffnen, ohne dass es eines Durchsuchungsbefehles bedarf.
3 Literatur
- Der kleine Brockhaus (1962), Band 2
4 Einzelnachweise
- ↑ [Der kleine Brockhaus (1962), Band 2]
5 Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: Hyperdieter angelegt am 03.12.2010 um 07:59,
Alle Autoren: Weissbier, Se90, DampflokfanDR, Hyperdieter, Eingangskontrolle, JARU
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