Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Subvention in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine Säule der Wohnungsbauförderung und gemeinsam mit der Arbeitnehmersparzulage ein wesentliches Element der Vermögensbildung für ärmere Haushalte. Grundsätzlich beträgt die Prämie 10 % der folgenden Aufwendungen, sofern diese im Kalenderjahr mindestens 50 € betragen (§ 3 Abs. 1 WoPG). Je Kalenderjahr werden jedoch maximal Aufwendungen in Höhe von 700 € (Einzelperson) bzw. 1400 € (Ehepaar) bezuschusst, sodass die jährliche Höchstprämie bei 70 € bzw. 140 € liegt (§ 3 Abs. 2 WoPG). Es haben nur Personen, deren zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr bis zu 35.000 € (Alleinstehende) bzw. 70.000 € (für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner) beträgt, einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie (§ 2a WoPG).
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
1 Rechtsgrundlagen
2 Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.