Wohnungsbauprämie

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Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Subvention in der Bundesrepublik Deutschland. Sie ist eine Säule der Wohnungsbauförderung und gemeinsam mit der Arbeitnehmersparzulage ein wesentliches Element der Vermögensbildung für ärmere Haushalte. Grundsätzlich beträgt die Prämie 10 % der folgenden Aufwendungen, sofern diese im Kalenderjahr mindestens 50 € betragen (§ 3 Abs. 1 WoPG). Je Kalenderjahr werden jedoch maximal Aufwendungen in Höhe von 700 € (Einzelperson) bzw. 1400 € (Ehepaar) bezuschusst, sodass die jährliche Höchstprämie bei 70 € bzw. 140 € liegt (§ 3 Abs. 2 WoPG). Es haben nur Personen, deren zu versteuerndes Einkommen im Sparjahr bis zu 35.000 € (Alleinstehende) bzw. 70.000 € (für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner) beträgt, einen Anspruch auf Wohnungsbauprämie (§ 2a WoPG).

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