Arbeitnehmersparzulage

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Die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) ist in Deutschland eine staatlich gewährte Geldzulage zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer. Sie ist eine staatliche Subvention für vermögenswirksame Leistungen (VL), also Geldleistungen, die der Arbeitgeber teilweise für den Arbeitnehmer zahlt. Die rechtlichen Grundlagen der Arbeitnehmersparzulage finden sich im Vermögensbildungsgesetz. Die Arbeitnehmersparzulage wird auf Antrag durch das für die Besteuerung des Arbeitnehmers nach dem Einkommen zuständige Finanzamt festgesetzt. Sie wird nicht gezahlt, soweit eine Wohnungsbauprämie gewährt wird (siehe § 1 Nr. 1 WoPG), so dass eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.

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