Wechselmodell
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Als Wechselmodell, Pendelmodell oder Paritätische Doppelresidenz werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten maßgeblich wohnen. Traditionell lebt das Kind bei einem Elternteil. In Deutschland regelt der § 1626a BGB zunächst nur das Sorgerecht.
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