Walter Gross (Justizirrtum)

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Walter Gross (* 1922 oder 1923) ist ein Schweizer Opfer eines Justizirrtums.

Am 24. Mai 1958 wurde der 58jährige Altwarenhändler Christian Bätscher schwerverletzt neben einer Bank vor der St.-Niklaus-Kapelle in Baden AG gefunden. „Die Fahndung zielte auf einen Mann in rötlicher Jacke, der zuletzt mit Bätscher zusammen gesehen worden war. Als dieser Mann wurde am Pfingstmontag Walter Gross“, ein Bekannter des Verstorbenen, verhaftet.[1] Seit dem 26. Mai 1958 war Gross in Haft. „Ermittlung, Untersuchung und Strafverfolgung waren 1958 im Aargau … personell unterbesetzt und außerdem untereinander in verworrene Kompetenzverhältnisse verstrickt“[1]

Der Zürcher Kriminologe Max Frei-Sulzer erstellte ein Gutachten in welchem er folgendes befand:

„Unsere mit modernsten Identifizierungsmaßnahmen durchgeführten Spurenanalysen erlauben somit den eindeutigen Beweis, daß es sich bei den zwei aufgefundenen Brettstücken wirklich um das Tatinstrument handelt. … Wir sind auch in der Lage, den Beweis dafür anzutreten, daß die Tatwaffe mit der Kleidung des Verdächtigen Gross in Berührung gekommen ist. … Außerdem tragen die Schuhe von Gross Blutspuren. Gestützt auf dieses Gesamtbild kommen wir zum Schluß, daß Walter Gross den Mord an Bärtscher begangen hat.“

Max Frei-Sulzer: apud Brigitt Lüscher, Marcel Bosonnet. Die Funktion der angeblichen Objektivität von Gutachtern am Beispiel des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich. In: ID-Archiv im IISG (Herausgeber). Bad Kleinen und die Erschiessung von Wolfgang Grams. ISBN 3-89408-043-4, S. 171.

In einem Geschworenengerichtsprozeß wurde Gross am 21. September 1959 wegen Raubmordes zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Schuldspruch basierte vorwiegend auf dem Gutachten von Frei-Sulzer und einigen Indizien; „Gross hatte die Tat immer bestritten, Zeugen gab es keine“.[2]

1971 wurde Gross in einem Revisionsverfahren, nach mehr als zwölf Jahren Haft, aufgrund von wissenschaftlichen Gutachten freigesprochen.[2]

„Das Publikum im überfüllten Rathaussaal [zu Wettingen] applaudierte. Der Freigesprochene erhält 130 000 Franken Entschädigung und Genugtuung. Verteidiger Dr. Alphons Sinniger werden seine Bemühungen mit 7360,60 Franken honoriert; eine Erinnerung daran, wie ernst es der Gesellschaft weiterhin um Helfer bei der Rettung ihrer unschuldigen Opfer zu tun ist.“

Gerhard Mauz: Unregelmäßigkeite si passiert. SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz in der Wiederaufnahme des Mordprozesses Gross im Aargau. In: Der Spiegel. Nr. 48, 22. November 1971.

1 Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Gerhard Mauz. Unregelmäßigkeite si passiert. SPIEGEL-Reporter Gerhard Mauz in der Wiederaufnahme des Mordprozesses Gross im Aargau. In: Der Spiegel. Nr. 48, 22. November 1971.
  2. 2,0 2,1 Brigitt Lüscher, Marcel Bosonnet. Die Funktion der angeblichen Objektivität von Gutachtern am Beispiel des Wissenschaftlichen Dienstes der Stadtpolizei Zürich. In: ID-Archiv im IISG (Herausgeber). Bad Kleinen und die Erschiessung von Wolfgang Grams. ISBN 3-89408-043-4, S. 171–172.


2 Andere Lexika




Erster Autor: 83.77.147.252 angelegt am 30.10.2010 um 18:49, weitere Autoren: Label5, Kriddl, Andim, Xenos, S2cchst, Wnme

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