Wahlkommission

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Wahlkommissionen sind die kleinen Gremien, die zur Durchführung politischer Wahlen bestellt werden.

Sie sind zum Beispiel für einen Wahl- oder Stimmbezirk zuständig, der meist einige hundert Wahlberechtigte umfasst, und sorgt für die geordnete, unverfälschte Stimmabgabe im zugeordneten Wahllokal.

Die Kommissionen bestehen im Regelfall aus 2-3 Personen, die die Funktion von Wahlleiter, Stellvertreter und eines Beisitzers ausüben. Ferner können die Parlamentsparteien bei überregionalen Wahlen weitere ehrenamtliche Beisitzer in die Kommission entsenden; bei allfälligen Unregelmäßigkeiten haben sie das Recht und die Pflicht, zur Einhaltung der Wahlordnung einzugreifen. Für Streitfälle ist eine Abstimmung und in jedem Fall eine Protokollierung vorgesehen.

Die kleineren wahlwerbenden Parteien haben die Möglichkeit, Wahlzeugen als freiwillige Wahlbeobachter beizustellen. Die Wahlkommission überwacht auch die Unversehrtheit der Wahlbriefe und der Wahlurne und ist bei der Auszählung anwesend. Das Wahlergebnis jedes Wahllokals wird auf rasche, vordefinierte Weise an die nächsthöhere Stelle weitergeleitet.

1 Siehe auch

2 Andere Lexika





Erster Autor: Geof angelegt am 02.06.2005 um 03:06, weitere Autoren: Svíčková, MerlLinkBot, Ben4Wiki, Perrak, Chatter, Rita2008, Gamma9, Foundert, Rax, Obersachse, Georg Messner

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