Wahlhindernis
Aus PlusPedia
Ein Wahlhindernis ist ein Ausschlussgrund im Wahlrecht. Übliche Ausschlussgründe sind bestimmte strafrechtliche Verurteilung oder eine Form Betreuung oder Vormundschaft, unter der eine Person steht.[1] Auch der fehlende Eintrag im Wählerverzeichnis gilt als Wahlhindernis.
1 Weblinks
- Hugenotten-Ahnen als Wahlhindernis, Bericht in der Berliner Morgenpost vom 4. September 2004
- Wahlhindernisse in Ägypten, Bericht in der Neuen Zürcher Zeitung vom 29. November 2010
2 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Wahlhindernis) vermutlich nicht.
3 Einzelnachweise
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.