Verlobung
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Die Verlobung (gehoben auch Verlöbnis) ist das traditionelle Versprechen, mit einer anderen Person die Ehe einzugehen. Die rechtlichen Verhältnisse des Verlöbnisses sind in Deutschland im ersten Titel des Familienrechts und zwar in den §§ 1297–1302[1] des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
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