Unterhaltungsmusik

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Der Begriff Unterhaltungsmusik bezieht sich auf populäre und rein kommerzielle Musikrichtungen wie Pop- und Rockmusik, Schlager und teilweise auch Jazz. Der Begriff entwickelte sich seit dem 19. Jahrhundert, um eine Abgrenzung gegenüber der „klassischen“ Musik vorzunehmen, die als Teil der Hochkultur betrachtet wurde. Die Genossenschaft deutscher Tonsetzer (GDT) und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stritten in Deutschland bis um die Vermarktung und die Aufführungsrechte für Musik. Es entstanden die Begriffe U-Musik (Unterhaltungsmusik) und E-Musik (sogenannte „ernste“ oder „klassische“ Musik), wobei die E-Musik hauptsächlich von der GDT und die U-Musik von der GEMA vertreten wurden. Diese Einteilung wird jedoch von der Musikwissenschaft inzwischen abgelehnt.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Unterhaltungsmusik) vermutlich nicht.

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