Ernste Musik
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Ernste Musik, meist nur E-Musik als Abkürzung, zeitweilig auch „ernst zu wertende“[1] Musik, wird traditionell als Abgrenzung zum Begriff Unterhaltungsmusik verwendet[2] und war gleichbedeutend mit klassischer Musik.[3] Ausgehend von der Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften (z.B. der GEMA) kamen den Begriffen Ernste Musik und Unterhaltungsmusik seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine wichtige Rolle zu.[4] Diese Einteilung wird jedoch von der Musikwissenschaft inzwischen abgelehnt.
1 Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Ernste Musik) vermutlich nicht.
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2 Einzelnachweise
- ↑ Nachweis des Zitates „Konzerte mit ernst zu wertender Musik“ siehe Reichsarbeitsblatt 1938, VI, S. 597; vgl. Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester (TO.K),§ 1.
- ↑ Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 13, Seite 748
- ↑ Ramona Fülfe Kulturmarketing: Impulse für eine zielgruppengerechte Ansprache im Bereich E-Musik Diplomica Verlag 2011, S. 6.
- ↑ https://de.wikipedia.org/wiki/E-_und_U-Musik
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