Ernste Musik

Aus PlusPedia
(Weitergeleitet von E-Musik)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Ernste Musik, meist nur E-Musik als Abkürzung, zeitweilig auch „ernst zu wertende“[1] Musik, wird traditionell als Abgrenzung zum Begriff Unterhaltungsmusik verwendet[2] und war gleichbedeutend mit klassischer Musik.[3] Ausgehend von der Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften (z.B. der GEMA) kommen den Begriffen Ernste Musik und Unterhaltungsmusik seit Beginn des 20. Jahrhunderts eine wichtige Rolle zu.[4] Diese Einteilung wird jedoch von der Musikwissenschaft inzwischen abgelehnt.

1 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Ernste Musik) vermutlich nicht.

---



2 Einzelnachweise

  1. Nachweis des Zitates „Konzerte mit ernst zu wertender Musik“ siehe Reichsarbeitsblatt 1938, VI, S. 597; vgl. Tarifordnung für die deutschen Kulturorchester (TO.K),§ 1.
  2. Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Band 13, Seite 748
  3. Ramona Fülfe Kulturmarketing: Impulse für eine zielgruppengerechte Ansprache im Bereich E-Musik Diplomica Verlag 2011, S. 6.
  4. https://de.wikipedia.org/wiki/E-_und_U-Musik

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway