Todesdatum
Als Todesdatum oder Todestag einer Person bezeichnet man den Tag, an dem ihr Tod eingetreten ist. Allgemein reicht die Angabe des Tages, die Uhrzeit wird nur in wenigen Fällen von Interesse sein. Der Todeszeitpunkt wird in vielen Staaten urkundlich in einem Totenschein oder einer Sterbeurkunde bestätigt. Ein solches Dokument wird meist von einem Arzt ausgestellt. In Zweifelsfällen stehen zur Feststellung des Todeszeitpunktes und der Leichenliegezeit in der Rechtsmedizin verschiedene Methoden zur Verfügung. So geben die Beurteilung der Totenstarre und der Leichenflecken erste grobe Richtwerte (Beginn der Totenstarre nach 2–4 Stunden, volle Ausprägung nach 6–8 Stunden, Lösung nach 2–3 Tagen). Als eine der genauesten Methoden gilt die Bestimmung der Körperkerntemperatur, die unter Berücksichtigung der Außentemperatur, des Körpergewichtes und der Auffindungsumstände zur Berechnung der Abkühlzeit benutzt werden. Ebenfalls zur Ermittlung der Todeszeit können Insektenlarven beurteilt werden, sofern diese vorhanden sind. Daraus hat sich eine eigene Forschungsrichtung der Rechtsmedizin, die forensische Entomologie, entwickelt.[1]
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