Gerichtsmedizin

Aus PlusPedia
(Weitergeleitet von Rechtsmedizin)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Gerichtsmedizin oder Rechtsmedizin (nach dem lateinischen Begriff medicina forensis auch forensische Medizin), bis 1969 Gerichtliche Medizin genannt, umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse in der Kriminalistik und im Strafrecht sowie die Vermittlung rechtswissenschaftlicher Kenntnisse für die Ärzteschaft. Entstanden ist die Rechtsmedizin als eigenständiges Fach in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts aus der „Staatsarzneikunde“, nachdem sich von dieser das Fach Hygiene (öffentliche Gesundheitspflege) abgetrennt hatte. Zu den traditionell wichtigsten Aufgaben der Rechtsmedizin gehören im Falle eines Todes von Menschen die Bestimmung von Todeszeitpunkt und Todesursache.

Andere Lexika





Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway