Suffragandiözese
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Suffragandiözese oder Suffraganbistum ist ein Verwaltungsbegriff aus dem Kirchenrecht. In der römisch-katholischen Kirche ist eine Suffragandiözese ein territorialer Verwaltungsbezirk. Der Name bezieht sich auf den Begriff Suffragan, von lateinisch suffragium (die Hilfe) und bedeutet wörtlich übersetzt „Hilfsbistum“. Diese spezielle Diözese ist Teil einer Kirchenprovinz und ihr Vorsteher (meist ein Bischof) hat im Gegensatz zum Vorsteher der Erzdiözese dieser Kirchenprovinz keine leitende Funktion darin.
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