Strahlenschutz
Unter Strahlenschutz versteht man den Schutz von Mensch und Umwelt vor den schädigenden Wirkungen von ionisierender und nicht ionisierender Strahlung aus natürlichen und künstlichen Strahlenquellen.[1] Ionisierende Strahlung wird wird dabei oft unter dem Radioaktivität zusammengefasst.
Der Strahlenschutz ist insbesondere wichtig für das Personal kerntechnischer Anlagen wie zum Beispiel Kernkraftwerken und im Bereich der Medizin, insbesondere in der Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie.
Das Atomgesetz bildete in Deutschland bis 2017 die nationale rechtliche Grundlage für den Umgang mit radioaktiven Stoffen (insbesondere Kernbrennstoffe). Es trat in seiner ursprünglichen Fassung am 1. Januar 1960 in Kraft. Auf ihm bauten die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Röntgenverordnung (RöV) auf. Seit Oktober 2017 ist das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) die gesetzliche Grundlage für den Strahlenschutz in Deutschland.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ A. Rahn: Strahlenschutz-Technik. 2. Auflage, Ecomed-Sicherheit 2012, ISBN 978-3-609-68452-9, Seite 8
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