Sonntagsgebot

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Das Sonntagsgebot ist das dritte der Zehn Gebote. So gehört auch die Pflicht zum sonntäglichen Kirchbesuch der römisch-katholisch getauften Christen dazu; dabei kann der Gläubige zwischen dem Besuch einer Messe in der ordentlichen, aber auch der außerordentlichen Form wählen. Die Meinungen, ab wann die Sonntagspflicht angewandt werden sollte, sind mittlerweile nicht mehr eindeutig.

Die Mitfeier einer Messe am Bildschirm kann den körperlichen Besuch eines sakralen Raumes nur bedingt ersetzen, da die Messe mit allen Sinnen genossen werden will. Auch die Gemeinschaft mit den anderen Gläubigen ist heilsrelevant.

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