Dispens

Aus PlusPedia
Wechseln zu: Navigation, Suche
Icon tools.svg Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia. Dein Wissen zählt!
Hast du Informationen zu "Dispens" (Auch kleine?) Hilf uns, diesen Artikel zu ergänzen, auszubauen und mitzugestalten!
... Lies hier nach wie es geht - Teile Dein Wissen mit uns!

Wir können zudem auch Spenden gebrauchen.


Dispens (von kirchenlateinisch dispensa „Erteilung einer Gunst“[1]) ist eine hoheitliche Ausnahmebewilligung oder Befreiung von einem Verbot oder Gebot. Im deutschen Verwaltungsrecht, zum Beispiel im Baurecht[2][3] stellt der Dispens eine Ausnahmeerlaubnis oder Befreiung dar, die Härten gesetzlicher Regelungen, welche für den konkreten Fall nicht gedacht waren, ausgleichen soll.

Coin Übrigens: Die PlusPedia ist NICHT die Wikipedia.
Wir sind ein gemeinnütziger Verein, PlusPedia ist werbefrei. Wir freuen uns daher über eine kleine Spende!

1 Siehe auch

2 Weblinks

3 Andere Lexika





4 Einzelnachweise

  1. Ursula Hermann (Hrsg.): Knaurs Herkunftswörterbuch. Etymologie und Geschichte von 10 000 interessanten Wörtern. Lexikographisches Institut, Droemer Knaur, München 1982, S. 118.
  2. Z. B. § 63 Hessische Landesbauordnung.
  3. Werner Hoppe und Susan Grotefels: Öffentliches Baurecht - Juristisches Kurzlehrbuch für Studium und Praxis, C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München 1995 (Erste Auflage), Seite 567
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular

PlusPedia Impressum
Diese Seite mit Freunden teilen:
Mr Wong Digg Delicious Yiggit wikio Twitter
Facebook




Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.

Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.


Typo3 Besucherzähler - Seitwert blog counter
java hosting vpn norway