Dispens
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Dispens (von kirchenlateinisch dispensa „Erteilung einer Gunst“[1]) ist eine rechtliche Ausnahmebewilligung oder Befreiung von einem Verbot oder Gebot. Im deutschen Verwaltungsrecht, zum Beispiel im Baurecht[2][3] stellt der Dispens eine Ausnahmeerlaubnis oder Befreiung dar, die Härten gesetzlicher Regelungen, welche für den konkreten Fall nicht gedacht waren, ausgleichen soll.
1 Weblinks
2 Andere Lexika
3 Einzelnachweise
- ↑ Ursula Hermann (Hrsg.): Knaurs Herkunftswörterbuch. Etymologie und Geschichte von 10 000 interessanten Wörtern. Lexikographisches Institut, Droemer Knaur, München 1982, S. 118.
- ↑ Z. B. § 63 Hessische Landesbauordnung.
- ↑ Werner Hoppe und Susan Grotefels: Öffentliches Baurecht - Juristisches Kurzlehrbuch für Studium und Praxis, C. H. Beck'sche Verlagsbuchhandlung, München 1995 (Erste Auflage), Seite 567
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