Baurecht
Aus PlusPedia
Baurecht bezeichnet allgemein die Rechtsordnung im Bauwesen, insbesondere für die Errichtung von Gebäuden. In Deutschland wird unterschieden:
- privates Baurecht, die Rechtsnormen, die zwischen den an einer Baumaßnahme beteiligten Personen und Vertragsparteien gelten
- allgemeines Baurecht, die deutschen Rechtsnormen (Gesetze und Verordnungen), die das Bauen betreffen
- öffentliches Baurecht als Teilgebiet des Verwaltungsrechts
Seit 1. Juli 2019 gibt es in Deutschland den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht[1]
1 Einzelnachweise
- ↑ § 14e FAO, siehe Fachanwaltsordnung vom 1. Januar 2018 (PDF; 61 kB) Volltext
2 Andere Lexika
Diesen Artikel melden!
Verletzt dieser Artikel deine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte?
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.