Selbstbestimmungsrecht

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Das Selbstbestimmungsrecht ist ein Begriff im Zusammenhang mit den Grundrechten. Für die natürliche Person gibt es in Verbindung mit dem Menschenrecht zum Beispiel das individuelle

Im Völkerrecht bedeutet das Selbstbestimmungsrecht, dass ein Volk das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden.

Im deutschen Grundgesetz (GG) heißt es:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Art. 2 Abs. 1 GG

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