Selbstbehalt

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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Weitere Bedeutungen sind unter Selbstbehalt (Begriffsklärung) aufgeführt.

Der Begriff Selbstbehalt (abgekürzt SB) wird in der Versicherungsbranche manchmal im Sinne von Selbstbeteiligung benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Versicherungsfalls mit dem Ziel, die Versicherungsprämie zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Fall angeboten. Dabei gilt die Regel: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Üblich sind Selbstbeteiligungen bei

Hierzu gibt es entsprechende Formeln in der Versicherungsmathematik.

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Erster Autor: Aldavadda angelegt am 15.09.2011 um 16:56, weitere Autoren: Christian1985, KMic, SteEis., Hardcoreraveman, Bormaschine, Patrick G. DLG, Johnny Controletti

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