Selbstbehaltquote

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Die Selbstbehaltquote wird im Versicherungswesen benutzt um die Solvabilitätsspanne (Soll-Solvabilität) zu berechnen. Hierzu wird die Selbstbehaltquote mit dem Beitragsindex und dem Schadenindex multipliziert. Die Selbstbehaltquote berücksichtigt in der Berechnung des Solvabilitätsbedarfs den Anteil der in Rückversicherung gegebenen Risiken und ist auf ein Minimum von 50 % begrenzt.

SB-Quote = Schäden f.e.R.GJ + Schäden f.e.R.GJ-1 + Schäden f.e.R.GJ-2 / Schäden Gesamt GJ + Schäden Gesamt GJ-1 + Schäden Gesamt GJ-1

f.e.R. = für eigene Rechnung GJ = Geschäftsjahr



1 Init-Quelle

Entnommen aus der:

Erster Autor: Aldavadda angelegt am 15.09.2011 um 16:56,
Alle Autoren: Christian1985, KMic, Aldavadda, SteEis., Hardcoreraveman, Bormaschine, Patrick G. DLG, Johnny Controletti


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