Selbstbehalt
Der Begriff Selbstbehalt wird im Versicherungswesen manchmal im Sinne von Selbstbeteiligung benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten für Schäden mit dem Ziel, die Versicherungsprämie zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Schadensfall angeboten: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Hierzu wird die Selbstbehaltquote (SB-Quote) mit dem Beitragsindex und dem Schadenindex multipliziert. Die Selbstbehaltquote berücksichtigt in der Berechnung des Solvabilitätsbedarfs den Anteil der in Rückversicherung gegebenen Risiken und ist beim Versicherungsgeber auf ein Minimum von 50 % begrenzt.
Dabei gilt folgende Formel SB-Quote = Schäden f.e.R.GJ + Schäden f.e.R.GJ-1 + Schäden f.e.R.GJ-2 / Schäden Gesamt GJ + Schäden Gesamt GJ-1 + Schäden Gesamt GJ-1
f.e.R. = für eigene Rechnung, GJ = Geschäftsjahr
Andere Lexika
- Löschdiskussion bei Wikipedia zum Stichwort Selbstbehaltquote
Erster Autor: Aldavadda angelegt am 15.09.2011 um 16:56, weitere Autoren: Christian1985, KMic, SteEis., Hardcoreraveman, Bormaschine, Patrick G. DLG, Johnny Controletti
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