Rupert von Plottnitz
Franz-Joseph Rupert Ottomar von Plottnitz-Stockhammer, bekannt als Rupert von Plottnitz (* 4. Juli 1940 in Danzig), ist ein deutscher Jurist und Politiker (zunächst Die Grünen, dann Bündnis 90/Die Grünen). Er war 1987–1994 und 1999–2003 Mitglied des Hessischen Landtags und dort von 1991 bis 1994 Vorsitzender der Grünen-Fraktion. Von 1994 bis 1995 war er hessischer Minister für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten, anschließend bis 1999 Hessischer Minister für Justiz und Europaangelegenheiten sowie stellvertretender Ministerpräsident des Landes.
Joschka Fischer | Armin Clauss (komm.) | Karlheinz Weimar | Joschka Fischer | Rupert von Plottnitz | Iris Blaul | Rupert von Plottnitz (komm.) | Margarethe Nimsch | Rupert von Plottnitz (komm.) | Priska Hinz | Wilhelm Dietzel | Silke Lautenschläger | Lucia Puttrich | Priska Hinz
Andere Lexika
- PPA-Kupfer
- Fraktionsvorsitzender (Hessen)
- Umweltminister (Hessen)
- Justizminister (Hessen)
- Gesundheitsminister (Hessen)
- Energieminister (Hessen)
- Jugendminister (Hessen)
- Familienminister (Hessen)
- Minister für Bundesangelegenheiten (Hessen)
- Minister für Europaangelegenheiten (Hessen)
- Richter (Staatsgerichtshof des Landes Hessen)
- Mitglied im Sozialistischen Deutschen Studentenbund
- Die-Grünen-Mitglied (Deutschland)
- Bündnis-90/Die-Grünen-Mitglied
- Attac-Mitglied
- Rechtsanwalt (Deutschland)
- Deutscher
- Person aus Danzig
- Geboren 1940
- Mann
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.