Reichskulturkammer

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Die Reichskulturkammer (kurz RKK) war eine auf Betreiben des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda Joseph Goebbels durch das von der Reichsregierung beschlossene Reichskulturkammergesetz (RGBl. I, S. 661, verkündet am 22. September 1933[1]) gegründete Institution und ein Instrument der nationalsozialistischen Kulturpolitik zur Gleichschaltung aller Bereiche des Kulturlebens und zur Regelung der sozialen und wirtschaftlichen Belange der Kulturschaffenden.

Die Reichskulturkammer untergliederte sich in sieben Einzelkammern:

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Reichskulturkammergesetz - Link zu Volltext und zu Verordnungen

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