Reichsburg

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Als Reichsburg wird eine Burg bezeichnet, die zum Reichsgut gehörte, also dem Königsgut der römisch-deutschen Wahlkönige oder Kaiser, nicht aber zu deren privatem Hausgut. Mit dem Tod des jeweiligen Königs oder Kaisers fielen sie folglich nicht an dessen Privaterben, sondern an seinen Nachfolger im Amt.

Bekannte Reichsburgen sind oder waren:

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