Raubgrabung

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Eine Raubgrabung ist die gezielte Ausgrabung sowie das Durchsuchen eines Bodendenkmals entgegen den Rechtsnormen, wobei meist eine kriminelle Absicht damit verbunden ist. Die aus Unkenntnis oder unter Missachtung wissenschaftlicher Standards durchgeführten Tätigkeiten zum Beispiel beim Pflügen eines Ackers oder beim Bau eines Gebäudes fallen in der Regel nicht darunter. In Deutschland finden sich entsprechende Regelungen dazu im jeweiligen Denkmalschutzgesetz sowie im § 984 BGB

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