Quecksilbervergiftung

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Klassifikation nach ICD-10
T56.1 Toxische Wirkung: Quecksilber und dessen Verbindungen
ICD-10-GM Version 2020

Eine Quecksilbervergiftung erfolgt durch Substanzen, in denen Quecksilber enthalten ist. Besonders toxisch sind organische Verbindungen des Quecksilbers, insbesondere Methylquecksilber, das z. B. im Organismus von Fischen aus Quecksilber gebildet wird. Bekannt ist die Minamata-Krankheit. Eine Vergiftung kann auch durch die direkte Aufnahme der Dämpfe des Quecksilbers hervorgerufen werden. Bei Raumtemperatur verdunstet flüssiges Quecksilber langsam und bildet giftige Dämpfe. Die ersten Symptome einer akuten Vergiftung sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Schwindel, trockener Mund-Rachen-Raum. Als tödlich für Menschen wird eine Menge von 150 bis 300 mg angesehen (Letale Dosis, abgekürzt LD). Langzeitschäden sind oft Nieren- und Leberschäden.

Eines der historisch bekanntesten Beispiele für chronische Vergiftung mit Quecksilber ist die slowenische Stadt Idrija, wo einst die weltweit zweitgrößte Quecksilbermine stand. Schon der berühmte Arzt Paracelsus berichtete im Jahre 1527 von der kranken Bevölkerung: „seht ein Beispiel in Idria; all die da wohnen sind krumm und lahm.“ Die Lage besserte sich erst Ende des 18. Jahrhunderts durch verbesserte Verarbeitungsverfahren.[1]

Kritisch werden heutzutage die Anwendung von Quecksilberamalgam und die Quecksilber-Emissionen der Industrie gesehen. Amalgamfüllungen selbst zwar stehen nach Ansicht der Bundeszahnärztekammer hier nicht in einem ursächlichen Zusammenhang,[2] gelten aber inzwischen nicht mehr als die Standardzahnfüllung bei der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, da es inzwischen zahlreiche Alternativen gibt. Schweden,[3] Norwegen und Dänemark haben die Verwendung von Quecksilber verboten.[4]

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1 Siehe auch

2 Andere Lexika





3 Einzelnachweise

  1. Alois Scheucher, Anton Wald, Eduard Staudinger, Josef Scheipl, Ulrike Ebenhoch In: Zeitbilder 6, Geschichte und Sozialkunde, Politische Bildung. 1. Auflage. Österreichischer Bundesverlag Schulbuch, Wien 2004, S. 116.
  2. Position zur EU-Quecksilberverordnung (EU) 2017/852. Bundeszahnärztekammer. Abgerufen am 12. Juli 2018. (PDF)
  3. Government bans all use of mercury in Sweden (Archivversion vom 23. September 2012). Presseveröffentlichung des Umweltministeriums Schweden, 15. Januar 2009, abgerufen am 8. August 2013
  4. Richard F. Edlich, Samantha K. Rhoads, Holly S. Cantrell, Sabrina M. Azavedo, Anthony T. Newkirk: Banning Mercury Amalgam. (PDF; 118 kB). FDA, abgerufen am 29. Mai 2013.

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