Qualitätswein

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Qualitätswein ist eine internationale Bezeichnung für Weine einer höheren Güteklasse, die bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllen. In Deutschland wird unterschieden zwischen Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA) und der höheren Qualitätsstufe Qualitätswein mit Prädikat (Kabinett, Spätlese, Auslese, Beerenauslese, Trockenbeerenauslese, Eiswein), die seit 2006 auch offiziell Prädikatswein genannt wird.[1]

Tafel- und Landweine sind keine Qualitätsweine in diesem Sinne. Anbaugebiete, die nicht als Qualitätsweingebiete ausgewiesen sind, dürfen ihren Wein nicht als Qualitätswein, sondern nur als Land- oder Tafelwein vermarkten, auch wenn die anderen Anforderungen für Qualitätswein erfüllt wären. In Deutschland betrifft dies im Wesentlichen den Baierwein (Landweingebiet Regensburg in Bayern) und das Stargarder Land in Mecklenburg-Vorpommern.

1 Andere Lexika





2 Einzelnachweise

  1. Deutsches Weingesetz von 1994, Abschnitt 4 .

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