Proprietär
Der Begriff proprietär (von lateinisch proprius = zugehörig, eigen, eigentumsförmig) ist im juristischen Sinne gleichbedeutend mit „urheberrechtlich geschützt“ und wird meist für eine Software verwendet, die an die Hardware bestimmter Hersteller gebunden ist. Bekannte Beispiele proprietärer Software sind Mac OS, Microsoft Windows, Adobe Photoshop, AutoCAD oder CorelDRAW. Im IT-Bereich werden weitergehend auch Dateiformate, Protokolle und Hardware als proprietär bezeichnet, deren Funktionen im Einzelnen nicht offengelegt oder nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind. Dies galt insbesondere für die Entwicklung im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts für Produkte großer Hersteller wie IBM, die mit strengen Lizenzanfordungen erfolgreich waren. Eine „proprietäre Lizenz“ gibt jedoch nicht, da dies eine Tautologie wäre, weil jede Lizenz in irgendeiner Form auf den Urheber bezogen und daher auch proprietär ist. Die Konzepte freier Software und Hardware sind Idealvorstellungen, die lediglich die Verfügbarkeit erweitern und sich gegen ein zu strenges Urheberrecht wenden. Nach europäischer Rechtstradition ist eine vollkommene Aufgabe der Urheberrechte nicht möglich: „Das Band zwischen Urheber und seinem Werk kann nicht vollständig zerschnitten werden“. So bedeutet Open Source zum Beispiel nur, dass die Quellen veröffentlicht werden bzw. öffentlich zugänglich sind, ohne dass damit eine Aussage zum Urheberrecht gemacht wird.
Andere Lexika
Hast du einen Löschwunsch oder ein anderes Anliegen? Dann nutze bitte unser Kontaktformular
PlusPedia Impressum
Bitte Beachte:
Sämtliche Aussagen auf dieser Seite sind ohne Gewähr.
Für die Richtigkeit der Aussagen übernimmt die Betreiberin keine Verantwortung.
Nach Kenntnissnahme von Fehlern und Rechtsverstößens ist die Betreiberin selbstverständlich bereit,
diese zu beheben.
Verantwortlich für jede einzelne Aussage ist der jeweilige Erstautor dieser Aussage.
Mit dem Ergänzen und Weiterschreiben eines Artikels durch einen anderen Autor
werden die vorhergehenden Aussagen und Inhalte nicht zu eigenen.
Die Weiternutzung und Glaubhaftigkeit der Inhalte ist selbst gegenzurecherchieren.