Proprietär

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Der Begriff proprietär (von lateinisch proprius = zugehörig, eigen, eigentumsförmig) ist im juristischen Sinne gleichbedeutend mit „urheberrechtlich geschützt“ und wird meist für eine Software verwendet, die an die Hardware bestimmter Hersteller gebunden ist. Bekannte Beispiele proprietärer Software sind Mac OS, Microsoft Windows, Adobe Photoshop, AutoCAD oder CorelDRAW. Im IT-Bereich werden weitergehend auch Dateiformate, Protokolle und Hardware als proprietär bezeichnet, deren Funktionen im Einzelnen nicht offengelegt oder nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind. Dies galt insbesondere für die Entwicklung im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts für Produkte großer Hersteller wie IBM, die mit strengen Lizenzanfordungen erfolgreich waren. Eine „proprietäre Lizenz“ gibt jedoch nicht, da dies eine Tautologie wäre, weil jede Lizenz in irgendeiner Form auf den Urheber bezogen und daher auch proprietär ist. Die Konzepte freier Software und Hardware sind Idealvorstellungen, die lediglich die Verfügbarkeit erweitern und sich gegen ein zu strenges Urheberrecht wenden. Nach europäischer Rechtstradition ist eine vollkommene Aufgabe der Urheberrechte nicht möglich: „Das Band zwischen Urheber und seinem Werk kann nicht vollständig zerschnitten werden“. So bedeutet Open Source zum Beispiel nur, dass die Quellen veröffentlicht werden bzw. öffentlich zugänglich sind, ohne dass damit eine Aussage zum Urheberrecht gemacht wird.

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