Primärliteratur
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Als Primärliteratur (von lateinisch primus = „der erste“) gelten:
- epische, dramatische und lyrische Werke als Gegenstand der Literaturwissenschaft,
- Gesetzestexte und andere schriftliche Rechtsquellen als Gegenstand der Rechtswissenschaft,
- historische Texte als Gegenstand der Geschichtswissenschaft,
- religiöse Texte im Sinne von heiligen Schriften als Gegenstand der Religionswissenschaft,
- Originalpublikationen von Wissenschaftlern, Forschern und Entdeckern in den Naturwissenschaften.
Fachliteratur, die sich mit Primärliteratur befasst, wird als Sekundärliteratur bezeichnet.
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Primärliteratur) vermutlich nicht.
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