Polizei- und Ordnungsrecht
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Das Polizei- und Ordnungsrecht umfasst in Deutschland einen Teil des besonderen Verwaltungsrechts, der unter anderem die Gefahrenabwehr durch die Polizei und weitere Behörden zum Gegenstand hat.
In Deutschland sind zu unterscheiden das Bundesrecht, zum Beispiel in Form des Bundespolizeigesetzes,[1] und das Polizei- und Ordnungsrecht der Länder. Dabei gibt es in jedem Bundesland ein etwas anderes Rechtssystem:
- Baden-Württemberg: Polizeigesetz (PolG) vom 6. Oktober 2020
- Bayern: Polizeiaufgabengesetz (PAG), Polizeiorganisationsgesetz (POG), zuletzt durch Verordnung vom 26. März 2019 geändert
- Berlin: Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz
- Brandenburg: Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG), Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Bremen: Bremisches Polizeigesetz (BremPolG) (außer Kraft)
- Hamburg: Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG), zuletzt geändert am 24. Januar 2020
- Hessen: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) (außer Kraft)
- Mecklenburg-Vorpommern: Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V)
- Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG), zuletzt durch Gesetz vom 17.12.2019 geändert
- Nordrhein-Westfalen: Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW), Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW), Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW)
- Rheinland-Pfalz: Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), zuletzt durch Gesetz vom 23.09.2020 geändert
- Saarland: Saarländisches Polizeigesetz (SPolG)
- Sachsen: Sächsisches Polizeibehördengesetz[2]
- Sachsen-Anhalt: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA), gültig vom 15.12.2020 bis 31.12.2022
- Schleswig-Holstein: Abschnitt 3 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG)
- Thüringen: Polizeiaufgabengesetz (PAG), Ordnungsbehördengesetz (OBG)
1 Einzelnachweise
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