Achtung: Dies ist eine Kurzfassung aller wichtigen Regelungen und Infos. Viel mehr gibt es zu sehen, wenn man in der Navigation links unter "Gemeinschaftsportal" anklickt!
Die PlusPedia lehnt schon immer Volksverhetzende, antisemitische,
Ausländerfeindliche, rechtsradikale, Menschenverachtende,
Islamophobe und Gewaltverherrlichende Inhalte und Positionen ab
(zum Beispiel aus Metapedia)
(Dass das überhaupt erwähnt werden muss.)
2 Unser Mission Statement
Die PlusPedia hat das Ziel, Wissen zu konservieren.
Dabei gilt: "Gelöschtes Wissen ist verloren."
Daher versuchen wir, einen Artikel eher zu behalten, als ihn zu löschen.
Wir unterscheiden uns bewusst von der Wikipedia:
- Wir wollen am Ende nicht so werden wie Wikipedia.
- Daher stehen hier die Regeln der Farm der Tiere .
- Wir wollen am Ende nicht eine WikiPedia light werden, wo wir wild diskutieren und rumlöschen.
- Zwar nicht so streng wie die Wikipedia, aber doch am Ende nicht anders!
Nun ist es so, dass eine vollständige Anarchie leider (oder zum Glück) nicht funktioniert, Daher gelten bei uns die folgenden Regeln:
3 Unsere Regeln (weniger geht nicht):
3.1 Lemma löschen
Ein Lemma ist zu löschen, wenn:
- die Nachvollziehbarkeit nicht gegeben ist: Der Text ist inhaltsfrei oder enthält völlig nichtssagende Informationen (z.B. die Worthülsen "blabla", "blubber" oder "gähn") oder ein Lemma / Thema wird nicht beschrieben (Beispiel: Lemma ist "Französische Relvolution" Inhalt ist "Attacke!!!"). Lustige, skurrile oder sonst irgendwie originelle Artikel können jedoch als Spaßartikel gekennzeichnet und erhalten werden.
- ein Artikel beleidigend ist oder Diffamierungen enthält. (Inklusive Bashing beispielsweise gegen Wikipedia-Mitarbeiter oder andere Wiki-Betreiber)
- ein Rechtsverstoß besteht. (Wie baue ich eine Bombe, Verstöße gegen das Grundgesetz, Aufruf zur Gewalt oder zu einem Verbrechen, Gewaltverherrlichung, Verstöße gegen Anstand und gute Sitten, Verletzung von Persönlichkeitsrechten;)
- Redundanz vorliegt. Firma XYZ hat mehr als einen Artikel mit gleichem Inhalt. (Ausnahme: Die Benutzerseite gehört dem Benutzer - Einen ähnlichen Artikel kann es trotzdem geben)
- Wir löschen einen Artikel, wenn der Erstautor dies so möchte, erlauben uns aber, wenn der Artikel weiter ausgebaut wurde, das Thema mit den ausgebauten Informationen erneut aufzugreifen.
- Dies gilt jedoch nur für wenige einzelne Artikel (zwei bis drei pro Autor)
- Die Artikel müssen dazu eine bestimmte Qualität und Struktur erreicht haben.
- Trivial-Artikel mit wenigen Sätzen werden nicht gelöscht.
- Einzelne Passagen eines bestimmten Autors werden ebenfalls nicht gelöscht.
- Wer mit den oben genannten Regeln nicht einverstanden ist, soll nicht bei der PlusPedia mitarbeiten.
- Wir löschen einen Artikel über Personen und Unternehmen, wenn die entsprechende Person / Geschäftsführung es wünscht. Wir gehen davon aus, dass man gerne ein Teil einer Enzyklopädie ist. Doch wir zwingen niemanden dazu. Vorläufig gilt diese Regel auch für Personen des öffentlichen Lebens bzw. auch für diejenigen, die gerne Person des öffentlichen Lebens wären.
- Doppelter Inhalt: Unser Ziel ist Unique Content und ist es nicht, Texte aus anderen Wikis zu spiegeln. Dies gilt insbesondere für Texte aus der Wikipedia. (Außer Erst/Hauptautor möchte seinen Text bei uns unterbringen)
Hier gibt es noch die Ausnahmen bei zweifellos eindeutigen Fakten (Beispiel Kabinett Schröder I, Olympischer Medaillenspiegel 2012, Vorlagen und ähnlichem).
- Konkrete medizinische Handlungsanweisungen und/oder Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz führen zwangsläufig zur Löschung.
Ist ein Artikel ohne die Beleidigung oder den Rechtsverstoß inhaltlich brauchbar, kann der Artikel gelöscht und in bereinigter Form wieder neu hergestellt werden.
3.2 Personenartikel
Die Rechtsprechung hat bisher definiert, dass das öffentliche Interesse an Informationen von Personen berechtigt ist, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt (Bundesverfassungsgericht - AfP - Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht 2000, 76, 80)[1]. Für Kinder und Jugendliche genießt die ungestörte Privatsphäre absolute Priorität vor dem Medieninteresse. In Artikeln zu Personen sind Verletzungen der Privatsphäre und Verleumdungen zu vermeiden, da die Konsequenzen einer Verbreitung für den Betroffenen schwerwiegend sein können. In Grenzfällen sollte die Daumenregel lauten „schädige niemanden“.
3.3 URV/Textkopien
Bei urheberrechtlich geschützten Texten sollte zunächst der Autor angehört werden. Reagiert er innerhalb von 3-7 Tagen nicht oder liegt die URV vor, so sollte der Artikel erst mal gelöscht werden.
Auch lizenzkonforme Textkopien aus anderen Wikis (vor allem aus relevanten Wikipedia-Artikeln) sind unerwünscht, da Google sonst möglicherweise Duplikate aus den SERPs entfernt.[2] (Ausnahme: Dies gilt jedoch nicht, wenn der Autor selber den Inhalt auf verschiedenen Plattformen vertreibt. Hier sollte der jeweilige Autor auf der Diskussionsseite auf den Umstand hinweisen, daß der Artikel bereits anderweitig von ihm veröffentlicht wurde.)
Der Artikel sollte aber gleich wieder erstellt werden mit folgender Bearbeitung:
- URV ist nachweisbar über eine Webseite - dann sollten wir den Text entweder komplett löschen und nur einen Link zu der Seite mit dem Originaltext setzen. Alternativ dazu können wir die Quelle als Beleg oder Einzelnachweis nutzen. Den Inhalt auf wenige Sätze zusammenfassen und dann den Link zum Originaltext setzen.
- Wenn eine URV außerhalb des Webs begründet ist - so schlage ich vor, im Artikel einen Link als Beleg zu dem Buch oder zur Zeitschrfit oder so zu setzen. Eventuell auch zusammenfassen.
3.4 Lemma behalten
- Solange sich wenigstens eine einzige brauchbare Information im Artikel befindet, bleibt der Artikel erst einmal stehen und sollte zu einem richtigen Satz umformuliert werden. (Siehe Burgordnung)
- Wenn die Quelle bekannt ist und wir den Text verwenden dürfen, sollten wir einen Link zur Wikipedia setzen. Wenn wir den Artikel schon haben, sollten wir ihn behalten. (Siehe Haeckse)
- Fehlerhafte Rechtschreibung: Bei falscher Rechtschreibungen soll das Lemma - wenn es sinnvoll erscheint - behalten werden und eben durch den Redirect zum richtigen Lemma kommen. Dem Benutzer, der die falsche Rechtschreibung verwendet, sollte einen entsprechenden Hinweis bekommen (Lerneffekt). (Siehe Haecksen)
- Wenn der Text für den durchschnittlichen Deutsch sprechenden nicht lesbar ist, sollte er gelöscht werden (bsp. kyrillische oder asiatische Schriftzeichen) - Ist der Text jedoch in Englisch (oder Französisch) - kann man das Wesentliche auf Deutsch zusammenfassen und die Links retten. (Siehe Microdrones GmbH)
3.5 Verlinkungen
Nicht gestattet sind Verlinkungen, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstoßen, wie zum Beispiel:
- Seiten, die gegen das Urheberrecht verstoßen (häufig ist das bei Fanseiten und Tauschbörsen der Fall)
- Seiten, die Software anbieten, mit denen Kopierschutzmaßnahmen umgangen werden können (OLG München, 7/2005; Urteilsbegründung steht noch aus)
- Seiten mit volksverhetzenden Inhalten und Seiten verfassungsfeindlicher Organisationen (AG Berlin-Tiergarten; AZ 260 DS 857/96)
- Seiten mit pornografischen Inhalten (Jugendschutzgesetz)
Gestattet sind Verlinkungen zu Seiten und Projekten, die strittig sind oder dem (noch legalen) Extremismus zuzurechnen sind, wie zum Beispiel:
- Seiten von Wikipedia und anderen Projekten der Wikimedia Foundation aus urheberrechtlichen und inhaltlichen Gründen
- Seiten von linksradikalen Gruppen
- Seiten von rechtsradikalen Gruppen
- Seiten von politischen Parteien aller Art
- Seiten von Gewerkschaften
- Seiten ausländischer Regierungen
3.6 Störer
Benutzeraccounts, die wiederholt gegen die Nutzungsregeln verstoßen, der reinen Selbstdarstellung/Werbung dienen, wiederholt Urheber- und Persönlichkeitsrechte verletzen oder PlusPedia und/seinen Nutzern schaden, werden gesperrt. Das Hausrecht liegt ausschließlich bei der PlusPedia-Administration.
3.7 Artikelübernahmen
Die Übernahme bestehender Wikipedia-Artikel sowie aus sonstigen Lexika ist verboten.
3.8 Sonstiges
In Einzelfällen, die nicht von diesen Regeln erfasst sind, entscheiden die Betreiber auf Grundlage der vorliegenden Fakten.
4 Siehe auch
5 Einzelnachweise
- ↑ BVerfG, 1 BvR 653/96 vom 15. Dezember 1999
- ↑ Schadet Duplicate Content dem Google Ranking einer Website? bei seo-mannsgarn.de
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