Pflegekind
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Pflegekind (Pflegetochter, Pflegesohn, früher auch Ziehtochter, Ziehsohn)[1] bezeichnet ein Kind, das vorübergehend oder auf Dauer von einer volljährigen Person (Pflegemutter/Pflegervater) zur Pflege aufgenommen und betreut wird und bei der Pflegefamilie lebt, statt bei seinen ursprünglichen Eltern.
1 Andere Lexika
2 Einzelnachweise
- ↑ Duden: Pflegesohn. Pflegetochter. Ziehsohn. Ziehtochter. Abgerufen am 22. September 2018
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