Petition des Gemeindevorstands von Halsbrücke im Mai 1846

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Am 20. Mai 1846 wandten sich 14 Bürger und der Gemeindevorstand von Halsbrücke in Sachsen mit einer Petition an das sächsische Finanzministerium. In dieser Petition beschwerten sie sich, dass sie schon seit Jahren unter dem Rauch und Staub der benachbarten königlich-sächsischen Hüttenwerke litten und Entschädigungszahlungen verlangen. In letzter Zeit sei dann die Belastung noch mal deutlich angestiegen. Sie führten u.a. aus, dass ihr Obst und Gemüse nicht mehr richtig gedeihe und ihnen damit die Lebensgrundlage entzogen würde:

„Der Obstbaum gedeiht nur kümmerlich und ist er endlich tragbar und steht in Blüthe, so braucht der Hüttenrauch diese nur gelind zu überstreichen, um sie zu vergiften. Unter den Gartenfrüchten, die man jedes Frühjahr zu säen und pflanzen pflegt, ist nicht eine, die der Hüttenrauch verschonte. Von einem solchen totalen Schaden waren wir heuer betroffen, wir schweben aber auch Jahr für Jahr in der nämlichen Gefahr. Derartige Verluste sind wir, die wir meist arme Berg- und Hüttenarbeiter sind, auf die Dauer auszuhalten nicht im Stande, sondern gehen dabey allmählig der Verarmung entgegen.“

Das zuständige Oberhüttenamt lehnte finanzielle Entschädigungen generell ab. Da auch weitere Gemeinden Klage führten und Halsbrücke sich nicht mit der Ablehnung abfinden wollte, sondern einen staatlichen Gutachter forderte, beauftragte das Finanzministerium, dem die Hütten unterstanden, den Agrartechniker Adolph Stöckhardt von der land- und forstwirtschaftlichen Akademie in Tharandt, ein Gutachten Über die Einwirkungen des Rauches der Silberhütten auf die benachbarte Vegetation anzufertigen. Dies Gutachten kann man als den Anfang der deutschen Rauchschadensforschung sehen.

Stöckhardt bestätigte in seinem Gutachten die Beschwerden der Anlieger. Früchte und Gras dort würden kümmerlich aussehen, und „die Bäume und Hecken hatten nicht das lebhafte Grün, sondern erschienen, namentlich auf der dem Hüttenwerk zugewandten Seite, zum Theil verwelkt und versengt“. Auf einigen Wiesen in der Nähe der Hüttenwerke machte er „ganz kahle Stellen“ aus, „auf denen für dieses Jahr alle Vegetation verschwunden war“.

Mit diesem Gutachten benannte zum ersten mal in Deutschland jemand Schwefeldioxid als hauptschädigende Substanz. Auch zur Frage einer vorgeschriebenen Höhe für Schornsteine und zu Grenzwerten des Ausstoßes von Gasen machte Stöckhardt bereits Aussagen.

1 Literatur

  • Franz-Josef Brüggemeier: Das unendliche Meer der Lüfte - Luftverschmutzung, Industrialisierung und Risikodebatten im 19. Jahrhundert, Klartext, 1996, S. 152 ff.
  • Friedrich Jaeger (Hrsg.): Enzyklopädie der Neuzeit, Band XIII / Subsistenzwirtschaft - Vasall, J.B. Metzler, 2016, S. 925 ff.

2 Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Petition des Gemeindevorstands von Halsbrücke im Mai 1846) vermutlich nicht.

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